Geschäftliches EMail-Konto: Spam-Ordner ignorieren kann teuer werden

Landgericht Bonn, Az 15 O 189/13 vom 10.01.2014:

Der Beklagte kann sich nicht damit entlasten, dass die Email vom 23.05.2011 angeblich nicht in seinem Email-Postfach einging, sondern durch den Spam-Filter aussortiert wurde. Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert hat.

  • Die Emailadresse ####@##.## führt der Beklagte auf seinem Briefkopf auf und stellt sie dadurch als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
  • Es liegt im Verantwortungsbereich des Beklagten, wenn er eine Emailadresse zum Empfang von Emails zur Verfügung stellt, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen.
  • Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.

Im vorliegendem Fall musste eine Rechtsanwaltskanzeli einem Mandanten einen Schaden von über 90.000 € erstatten, weil eine wichtige Email zunächst im Spam-Ordner unbeachtet liegen blieb, und dann erst verspätet an die Mandantschaft weitergeleitet wurde.