Arbeitsgericht Berlin: Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen
Pressemitteilung Arbeitsgericht Berlin vom 05.06.2014:
- Volontariat bei der „taz.die tageszeitung“ – Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers – lesen
Und „law blog“ ergänzt:
„Auch einen Migrationshintergrund zu verlangen, ist juristisch heikel. Hiermit musste sich das Arbeitsgericht aber nicht beschäftigen. Der Kläger ist gebürtiger Ukrainer.“