Arbeitsgericht Berlin: Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen

Pressemitteilung Arbeitsgericht Berlin vom 05.06.2014:

  • Volontariat bei der „taz.die tageszeitung“ – Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerberslesen

 

Und „law blog“ ergänzt:

„Auch einen Migrationshintergrund zu verlangen, ist juristisch heikel. Hiermit musste sich das Arbeitsgericht aber nicht beschäftigen. Der Kläger ist gebürtiger Ukrainer.“