ZÄK Berlin: Rückkehr in die AAZ würde ad hoc zu einer Anhebung der Vergütungen in Höhe von 300,00 Euro bis 350,00 Euro monatlich zzgl. Arbeitgeberanteil zu den Sozialsystemen führen

Am 20. Februar 2014 hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen für alle ab dem 01.07.2014 gültigen Neuverträge beschlossen. Bei bestehenden Ausbildungsverträgen ist davon auszugehen, dass, sofern keine Anpassungsklausel vereinbart wurde, weiterhin jene Ausbildungsvergütung gilt, welche im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Eine Erhöhung für bestehende Verträge liegt dann im freiwilligen Ermessen der Ausbildungspraxis.

Herr Gerhard Gneist hat als Delegierter der UNION 2012 im Vorfeld der Delegiertenversamlung einige Fragen an den Kammervorstand gerichtet und heute vom für das ZFA-Referat zuständige Vorstandmitglied Herr Dr. Detlef Förster (VdZvB) folgende Antworten erhalten:

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1. Frage: Unter welchen Voraussetzungen greift für die Ausbildungspraxen die Möglichkeit, eine um 20 % reduzierte Ausbildungsvergütung zu vereinbaren?

Antwort: Hierfür sind keine Voraussetzungen zu erfüllen, jede Praxis kann die Ausbildungsvergütung um 20% reduzieren. Wir weisen darauf hin, dass die ständige Rechtsprechung eine Unterschreitung dieser Empfehlung um mehr als 20% als unangemessen ausweist und die Zahnärztekammer Berlin die Registrierung der Ausbildungsverträge in diesem Fall ablehnen muss.

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2. Frage: Wie viele Praxen nutzen diese Möglichkeit (Anzahl der Praxen in Relation zur Gesamtzahl der Ausbildungspraxen)?

Antwort: Diese Parameter (Höhe der Vergütung, Urlaubstage etc.) werden nicht gesondert erfasst. Desweiteren verweise ich auf meine mündliche Einlassung in der 6. Delegiertenversammlung.

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3. Frage: Werden die Voraussetzungen vor Beginn der Ausbildung und im Verlauf der Ausbildung überprüft?

Antwort: Bereits in Frage 1 beantwortet, es sind keine Voraussetzungen erforderlich.

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4. Frage: Gibt es Anzeichen für Missbrauch und falls ja, in welcher Art und Umfang?

Antwort: Die Höhe der Vergütung und die Einhaltung gesetzlicher Normen werden bei der Registrierung überprüft. Liegt z.B. die Vergütung mehr als 20% unter der empfohlenen Vergütung, wird der Vertrag nicht registriert.

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5. Frage: Gibt es Gründe, die eine Rückkehr der Zahnärztekammer Berlin in die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) zweckmäßig erscheinen lassen? Falls ja, welche?

Antwort: Keine

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6. Frage: Welche Gründe sprechen gegen eine Rückkehr der Berliner Zahnärztekammer in die AAZ?

Antwort: Hier habe ich in der Delegiertenversammlung auf die Pressemitteilung von Herrn Dobberstein vom 01.07.2009 verwiesen. Die für die Jahre 2007 und 2008 getroffenen Vereinbarungen gelten bis heute fort. Ein Beitritt zur AAZ würde ad hoc zu einer Anhebung der Vergütungen in Höhe von 300,00 Euro bis 350,00 Euro monatlich zzgl. Arbeitgeberanteil zu den Sozialsystemen führen. Eine Tarifbindung für die Kollegen ist generell nicht gegeben. Ich verweise dazu auf die Aussprache zu diesem Thema in der Delegiertenversammlung.

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7. Frage: Welche Meinung haben aus Sicht des Vorstandes die Ausbildungspraxen in dieser Frage? Gibt es dazu eine repräsentative Umfrage oder nicht repräsentative Erfahrungen aus der alltäglichen Zusammenarbeit mit den Ausbildungspraxen?

Antwort: Es gibt für den Kammerbereich Berlin keine repräsentative Umfrage.

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8. Frage: Für ggf. weitere erwähnenswerte Anmerkungen/Erläuterungen wäre ich dankbar.

Antwort: Hier verweise ich auf die Beschlusslage zur Anhebung der Ausbildungsvergütung der 6. ordentlichen Delegiertenversammlung.