Die KZV Berlin: Vergessener Datenschutz / Erschwindelte Presseausweise / Bezahltes Gedenken – nur die Spitze eines Eisberges

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Vergessener Datenschutz

Im Jahr 2006 erbat die Apotheker- und Ärztebank für ihr Serviceangebot von der KZV Berlin die halbjährliche Überlassung von KZV-internen Daten für die Erstellung einer so genannten „Standortanalyse“ von Zahnarztpraxen. Der Vorstand der KZV Berlin beschloss einstimmig, dieser Bank persönliche, von der Verwaltung der KZV zu Abrechnungszwecken erhobene Daten, zur Verfügung zu stellen. Auf die Unzulässigkeit der Datenweitergabe hingewiesen, behauptete der Vorstand in einem Schreiben an alle Mitglieder der KZV Berlin, erst einige Monate später bemerkt zu haben, dass die Weitergabe dieser Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen durfte. Von daher sei dieser Beschluss nie umgesetzt worden. Den Nachweis für einen Widerruf dieses an sich schon skandalösen Beschlusses blieb der Vorstand der KZV Berlin seinen Mitgliedern bis heute ebenso schuldig wie den Nachweis der nicht erfolgten Weitergabe.

Mit dem Erhalt dieser speziellen Abrechnungsdaten hätte die Apotheker- und Ärztebank erhebliche Wettbewerbsvorteile.

Erschwindelte Ausweise

Unter Vortäuschung einer hauptamtlichen journalistischen Tätigkeit ließen sich der niedergelassene Zahnarzt und Referent für Öffentlichkeitsaufgaben in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin Dr. J. M. und der hauptamtliche Vorstandsvorsitzende der KZV Berlin Dr. J.-P. H. für jeweils € 50,00 Presseausweise ausstellen. In den Bedingungen zur Ausstellung eines Presseausweises heißt es unmissverständlich, dass die hauptberufliche Tätigkeit als Journalistin bzw. Journalist nachgewiesen werden muss. Als hauptberufliche/r Journalistin bzw. Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Dies trifft auf beide Herren nicht zu. Abgesehen davon, dass die Presseausweise unter falschen Angaben ausgestellt wurden, ließen Dr. M. und Dr. H. sich auch noch die Gebühr für die Ausstellung der Ausweise von der KZV Berlin erstatten.

Bezahltes Gedenken

Für seine Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung zu Ehren der verfolgten und getöteten jüdischen Berliner Ärzte, machte der hauptamtliche Vorsitzende Dr. J. P. H. gegenüber der KZV Berlin ein Sitzungsgeld in Höhe von € 307,00 geltend.
Die Beanstandung dieser Sitzungsgeldabrechnung im Rechnungsprüfungsbericht für das Jahr 2006 beantwortete Dr. H. dahin gehend, dass nach den dienstvertraglichen Regelungen Sitzungsgeld und Auslagen zu erstatten waren und für ihn keine Beanstandungen erkennbar seien. Er habe als Vertreter der KZV Berlin an der Veranstaltung teilgenommen.

Weder die Vorsitzende der Vertreterversammlung noch der Präsident der Zahnärztekammer Berlin als die wichtigsten Repräsentanten der Berliner Zahnärzteschaft fanden in der Vertreterversammlung vom 15.06.2009 für dieses geschmacklose Verhalten ein Wort der Kritik.

Notabene:
Die Mehrheit der Vertreter hat dem amtierenden hauptamtlichen Vorstand in Kenntnis auch dieser Vorgänge am 15.06.2009 die Entlastung für das Rechnungsjahr 2006 erteilt.

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Gemeinsame DAZ-IUZB Presseinformation vom 24. Juli 2009:

BUZ – Berlins Unabhängige Zahnärzte e. V.
Dr. H. Dohmeier-de Haan
Vorstandsvorsitzender
eMail buzberlin@email.de
www.buz-berlin.de

IUZB – Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e. V.
Gerhard Gneist
1. Vorsitzender
13437 Berlin, Spießweg 35
Telefon 030 – 411 05 16
Fax 030 – 411 04 95
eMail gerhard.gneist@iuzb.net
www.iuzb.net