„Dauer-Wahl-Abo-Affäre“: Intransparente Entscheidungsfindungsprozesse führen zu der Frage nach dem „WARUM?“

Ein Kommentar

Die Verwehrung des Zugangs von Mitgliedern der UNION 2012 zur der in diesem Augenblick stattfindenden Kammerversammlung in Brandenburg, halte ich nicht nur für eine kleinkarierte Peinlichkeit, sondern für einen Affront.

Man stelle sich einmal vor, dass ein Mitglied der Brandenburger oder Bremer Kammerversammlung, oder aber sogar ein Brandenburger oder Bremer Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes, darum bitten würde, als Gast an einer Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer teilnehmen zu dürfen, wo das länderübergreifende, gemeinsame Versorgungswerk auf der Tagesordnung steht. – Und der Berliner Kammerpräsident (oder sein Sekretariat) hier den Zugang verweigern würde. Bei aller Kritik an Herrn Dr. Schmiedel, auch auf unserem Portal, aber ich halte einen derartigen Akt der „unfreundlichen Ausgrenzung“ in diesem Fall für ausgeschlossen.

Davon abgesehen darf es doch wohl nicht wahr sein, dass nach dieser „Brandenburger-Richtlinie“ jedem einfachen Mitglied des Dreiländer-Versorgungswerkes „VZB“ verwehrt wird an einer Kammerversammlung teilzunehmen, nur weil das Mitglied in einem der beiden anderen Partner-Bundesländer seine Praxis hat. – Es ist schließlich ein gemeinsames Versorgungswerk, – passt dazu ein „Du darfst hier nicht rein“-Verhalten?

Mir fliegt hier daher der sprichwörtliche Hut weg und es erklärt – wieder einmal -, weshalb der ganze Umgang mit der Frage „Dauer-Wahl-Abo“ von mir hier auf unserem Portal IUZB.net im fortschreitenden Verlauf als „Affäre“ bezeichnet wurde.

Es ist ganz gleich, wie die von der UNION 2012 aufgeworfene Fach-Frage letztendlich abschließend gehandhabt bzw. bewertet wird, aber „Transparenz“ im Prozess der Entscheidungsfindung können sich die führenden Organmitglieder leider nicht auf ihre Fahnen schreiben. Und leider führen intransparente Entscheidungsprozesse auch immer wieder zu der Frage nach dem: „WARUM“?

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