Brandenburger Machtpolitik belastet das Versorgungswerk

Der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Herr Jürgen Herbert und sein Verband Niedergelassener Zahnärzte Land Brandenburg (VNZLB) belasten durch berufspolitische Machtspiele die Rechtssicherheit im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin.

Statt rechtlich fundierter Antworten, enthält sein Schreiben vom 05. August 2013 leider nur Polemik.

Er schreibt:

„Ganz offensichtlich passt diesen Kollegen der Ausgang der Wahlen zum Aufsichts- und Verwaltungsausschuss im Versorgungswerk nicht.“

Ist es für die  Zahnärztekammer Brandenburg nicht beschämend, dass dem Präsident Herbert einleitend nichts anderes einfällt, als unseren Vertretern im Versorgungswerk „Nachtreten“ als Motiv für ihr Schreiben vom 02. August 2013 zu unterstellen?

Er schreibt weiter:

„Ich halte gerade das Versorgungswerk für äußerst ungeeignet, berufspolitische Süppchen zu kochen.“

Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Leider scheint dies ausgerechnet für ihn selbst nicht zu gelten. Es war der Präsident Herbert, der vor nicht allzu langer Zeit dafür gesorgt hat, dass der in Ungnade gefallene brandenburgische Kollege Weßlau aus fadenscheinigen Gründen den Verwaltungsausschuss verlassen musste und durch einen neuen „Gefolgsmann“ ersetzt wurde. 

Er schreibt weiter:

„Die von uns zu benennenden Kollegen sollten Sachkenntnis im Bereich der Alters- und Rentenversicherung besitzen, sich mit Anlagepolitik auskennen und persönlich absolut integer sein.“

Auch dieser Aussage ist uneingeschränkt zuzustimmen. Erneut ist es allerdings so, dass der Präsident Herbert auch dieser Aussage mit seinem eigenen Wirken in der Vertreterversammlung selten gerecht geworden ist. Sein Abstimmungsverhalten und das seiner Verbandskollegen in personellen Angelegenheiten orientierte sich stets vor allen Dingen an verbandspolitischen Erwägungen und allenfalls sekundär an vorhandener Sachkenntnis und Qualifikation, wie wir bereits im Jahre 2008 öffentlich kritisiert haben. Wiederholt wählte die Koalition der Berliner und Brandenburger Altverbände Kandidaten, die kurze Zeit später wieder zurücktreten mussten, oder Kandidaten,  die sich bisher nicht erkennbar mit dem Versorgungswerk beschäftigt hatten. Wenn Präsident Herbert seine eignen Aussagen ernst meinen würde, dann wären  der Aufsichts- und der Verwaltungsausschuss längst unabhängig von der Verbandszugehörigkeit besetzt. Wer aber nicht linientreu zu den Altverbänden steht, der kommt dort nicht hinein, oder aber fliegt wieder raus.

Er schreibt weiter:

„Das für die Zahnärztekammer Berlin geltende Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (betreffend die Diskontinuitätsgrundsätze für die Berliner Delegiertenversammlung) gilt nicht für das Land Brandenburg oder Bremen.“

Das Urteil galt nicht für die Zahnärztekammer Berlin.

Das Urteil (14 K 223.09) resultierte aus einem Klageverfahren, welches die Berliner Ärztekammer betreffend ihrer Ärzteversorgung gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als ihre Staatsaufsicht geführt hat.

Das Urteil hat erst insofern Bedeutung für unser gemeinsames Versorgungswerk erlangt, weil dessen Leitsätze übertragbar sind. Und zwar nicht nur, wie er schreibt, in Bezug auf die „Diskontinuitätsgrundsätze“, sondern auch in Bezug auf die Grundsätze der Spiegelbildlichkeit.

Aber diese Spiegelbildlichkeit ist scheinbar genau der Punkt, um den es ihm und seinen Verband eigentlich gehen dürfte. Es besteht der Verdacht, dass der Präsident der Zahnärztekammer Brandenburg sehr bewusst die Diskontinuitätsgrundsätze ignorierte, um die Spiegelbildlichkeitsgrundsätze für die konstituierende Vertreterversammlung des Versorgungswerkes am 13. April 2013 nicht anwenden zu müssen. Sprich: Die drei bisherigen Brandenburger Vertreter vom VNZLB sollten ihre Sitze behalten und es sollte durch die Durchführung einer Entsendungswahl nicht riskiert werden, dass eventuell die Brandenburger „Opposition“ in Anwendung der für das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin geltenden Verhältniswahlgrundsätze für die Vertreterversammlung einen Sitz zu erhalten hat.

Weil er diesen Vorwurf nicht sofort sauber entkräftet hat, riskiert er im Versorgungswerk in unverantwortlicher Art und Weise die Rechtssicherheit aller von der Vertreterversammlung und in den Ausschüssen getroffenen oder noch zu treffenden Entscheidungen. Er und seine beiden Kollegen maßen sich hier eine Amtsausübung an, die ihnen bisher von der Brandenburger Kammerversammlung für die 3. Amtsperiode des Versorgungswerkes nicht zugewiesen worden ist.

In diesem Zusammenhang entsteht der Eindruck, dass der Präsident die Kollegen, die er zu vertreten vorgibt, selbst nicht ernst nimmt.

 

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Gerhard Gneist

Mitglied Delegiertenversammlung ZÄK Berlin (UNION 2012)
1. Vorsitzender IUZB e.V.

 

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