Rundfunkbeitrag als Zwecksteuer verfassungswidrig – Doktorarbeit jetzt online

Bereits vor einiger Zeit ging es durch die Presse, dass der neue Rundfunkbeitrag („Eine Wohnung – ein Beitrag“) laut einer Doktorarbeit vermutlich verfassungswidrig ist. Die Verfasserin, Frau Anna Terschüren, hat ihre Doktorarbeit zwischenzeitlich mit der Bestnote summa cum laude verteidigt und im Internet veröffentlicht. Ihr Fazit:

„„Der politische Entscheidungsprozess ist von vielfältig organisierten Interessen durchsetzt, die einen rationalen Diskurs und die Durchsetzung kollektiver Vernunft beeinträchtigen.“ Die Reform der Rundfunkfinanzierung kann für das vorstehende Zitat als Paradebeispiel angeführt werden, denn der Rundfunkbeitrag ist ein Kompromiss aus politischen Interessen, wobei die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen und der finanzverfassungsrechtlichen Ordnung, anscheinend von keiner beteiligten Partei konsequent berücksichtigt wurden. Die Einführung des Rundfunkbeitrags und die damit einhergehende Ablösung vom Gerätebezug lösen das Problem der Konvergenz der Medien und verbessern die Finanzausstattung der Rundfunkanstalten. Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde. Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen. Da im Kern lediglich der Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.