BMG-Plan setzt KFO-Behandlung für fast eine Million Kinder und Jugendliche aufs Spiel
Pläne der Bundesgesundheitsministerin gefährden kiefer- orthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hätte massive negative Konsequenzen für die kieferorthopädische (KFO) Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Der seit vergangenem Donnerstag (16. April 2026) vorliegende Referentenentwurf zum Gesetz sieht unter anderem vor, dass nur noch Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte mit KFO-Fachzahnarztanerkennung solche Behandlungen erbringen dürfen. Kieferorthopädische Leistungen werden bislang von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie durchgeführt. Mit Erhalt der zahnärztlichen Approbation ist jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt für jede zahnärztliche Leistung qualifiziert und viele Zahnmediziner behandeln erfolgreich kieferorthopädisch. Damit würde Deutschland mindestens ein Viertel der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren und damit – bezogen auf die Abrechnungsdaten von 2024 – fast eine Million Kinder und Jugendliche ihre kieferorthopädische Betreuung.
Eine flächendeckende KFO-Versorgung wäre damit nicht mehr möglich. Große Lücken würden sich insbesondere in der Versorgung auf dem Land ergeben, weil dort Fachzahnärztinnen und Fach-zahnärzte für das Auffangen oft nicht zur Verfügung stehen.
Sparen ja, aber nicht am falschen Ende
Der Vertragszahnarztbereich einschließlich Zahnersatz hatte im Jahr 2025 lediglich einen Anteil von knapp über fünf Prozent an den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Als einzigem Bereich gelang es ihm, trotz Leistungsausweitungen diesen Anteil nach und nach zu senken.
Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin sprechen sich strikt gegen jede Art von Regulierung aus, die darauf abzielt, die Versorgung der Bevölkerung an sich und ihre präventive Ausrichtung nachhaltig zu schwächen.
„Die im Gesetz angedachte Herausnahme einer qualifizierten zahnärztlichen Behandlergruppe als angebliche ‚Kostendämpfungsmaßnahme‘ geht zulasten der Versicherten und gefährdet akut die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung, insbesondere bei vulnerablen und sozial schwächeren Patientengruppen“,
so Dr. Bianca Göpner-Fleige, Präsidentin der ZÄK Berlin.
„Weit über 920.000 Kinder und Jugendliche würden nicht nur von heute auf morgen ihre Behandlerinnen und Behandler verlieren, sondern sie müssten durch eine unüberlegte und unnötige Verknappung des kieferorthopädischen Angebots auch mit unzumutbaren Wartezeiten sowie längeren Anfahrtswe-gen rechnen. Falsche Sparmaßnahmen beeinträchtigen die Präventionsfähigkeit massiv und haben bedenkliche langfristige Folgen für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten sowie für die GKV-Finanzen.“
Auch die Prävention steht jetzt auf dem Spiel
Das Gesetz gefährdet in seiner derzeitigen Ausrichtung auch die in den letzten Jahren praktizierte präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung. Sind Leistungen außerhalb der morbiditätsbe-dingten Gesamtvergütung künftig durch verschiedene Regelungen, unter anderem die Begrenzung von Punktwertsteigerungen und Gesamtvergütungen auf Grundlohnsummensteigerungen (GLS), gedeckelt, fehlen die Spielräume für Innovationen und Mengenentwicklungen, die nicht vorherseh-bar sind. Für die Jahre 2027 bis 2029 sollen zudem die Punktwertsteigerungen und auch die Erhöhung der Gesamtvergütungen auf die um einen Prozentpunkt abgesenkte GLS begrenzt werden.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Berlin, Dr. Jana Lo Scalzo sagt:
„Die vorgesehene Begrenzung der Punktwertsteigerungen und Gesamtvergütungen wäre zum Nachteil unserer Patientinnen und Patienten. Schon das Finanzstabilisierungsgesetz der vorherigen Bundesregierung hat als kurzfristiges Kostendämpfungsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 zu einem massiven Rückgang der wichtigen Parodontitisbehandlung geführt, obwohl der Behandlungsbedarf immens ist. Die Bundesregierung muss erkennen, dass der Weg der präventionsorientierten Zahnmedizin kein Kostentreiber im GKV-System ist, sondern mittel- und langfristig teure Folgetherapien einspart. Zudem brauchen unsere Praxen Planungssicherheit über die abzurechnenden Leistungen.“
Eine gemeinsame Stellungnahme von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bun-deszahnärztekammer (BZÄK) zum Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz finden Sie auf den jeweiligen Websites.
Quelle: KZV Berlin und ZÄK Berlin, Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.04.2026
BZÄK und KZBV vom 20.04.2026:
Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung – KZBV und BZÄK sehen massive Gefährdung besonders für die Kieferorthopädie
→ Stellungnahme
→ BMG: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
