Land Berlin: Maßnahmen zur Einschränkung des Verkaufs und der Nutzung von Lachgas

Aus der Sitzung des Senats am 10. Februar 2026:

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, mit dem Lachgasverbot für Kinder und Jugendliche befasst. Dem vorausgegangen war am 13. November 2025 der Bundestagsbeschluss zur Änderung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen wurde. Das Gesetz wird vom Land Berlin begrüßt und nach Inkrafttreten entsprechend umgesetzt.

Mit dem neuen Gesetz wurde dem zunehmenden Missbrauch von Dickstickstoffmonoxid (Lachgas) zu Rauschzwecken sowie dessen erheblichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche, Rechnung getragen. Um einen umfassenden Gesundheitsschutz bei Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, sind der Versandhandel und die Abgabe an Automaten sowie die Abgabe an und der Erwerb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren damit grundsätzlich verboten. Dies soll die omnipräsente Verfügbarkeit von Lachgas verringern, dem Konsum zu Rauschzwecken auch bei kleineren Füllmengen entgegenwirken und die Umgehung der Altersbeschränkung durch Kinder und Jugendliche verhindern.