Anonyme Hetze gegen zwei Wahllisten zur Wahl der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin
„Der Zahnarzt hat seinen Kollegen die gleiche Achtung zu erweisen, die er für sich selbst beansprucht“
(Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin)
Anonyme Hetze

Anonyme Hetze zur Kammerwahl 2025 gegen Kandidaten der zwei Wahllisten „Berliner Verband“ und „IUZB“.
Hatten Sie auch ein anonymes und für unseren Berufsstand peinliches, niveauloses Pamphlet im Briefkasten? Nun wird anonyme Hetze als Mittel im berufspolitischen Diskurs benutzt, um sich auf perfide Art einen besseren Ausgangspunkt bei den anstehenden Kammerwahlen zu verschaffen. Tiefer kann man wirklich nicht sinken!
Besonders alarmierend an der diffamierenden Schmähschrift ist, dass nicht nur das Kollegialitätsgebot mit Füßen getreten wird, sondern auch grundrechtliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung sowie Persönlichkeitsrechte grob missachtet werden. Es wird nach Herzenslust diffamiert, beleidigt und vorverurteilt, ohne jegliche belastbare rechtliche Grundlage. Es ist zum Fremdschämen.
Feige anonyme Hetze bedroht jeden offenen Diskurs und schafft ein unerträgliches Klima der Angst. Wer will sich denn in Berlin noch ehrenamtlich in der Frei- oder Praxiszeit für die Belange der Kollegenschaft engagieren, wenn in dieser Weise vorschnell, ohne belastbaren Beweis und anonym der Stab über Kollegen gebrochen wird?
Schwer wiegt zudem die widerrechtliche Verwendung von Bildmaterial des Versorgungswerks und der Zahnärztekammer im Rahmen des verleumderischen Schreibens. Dies stellt nicht nur einen Rechtsverstoß, sondern zugleich eine eklatante Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bzw. der Rechteinhaber dar. Das erschreckend niedrige Niveau des Pamphlets drängt die Frage auf, ob hier die Sorge Pate stand, dass die Ergebnisse der offiziellen Untersuchungen vielleicht nicht die von den anonymen Verfassern gewünschten Resultate liefern werden. In einem solchen Fall würden natürlich ganz erhebliche, auch rechtliche Fragen zu klären sein.
Rechtliche Konsequenzen
Aufgrund des Kontextes liegt der Schluss nahe, dass sich einzelne Zahnärzte/Zahnärztinnen dazu haben hinreißen lassen, eine dem Berufsstand nicht angemessene und Kollegen herabwürdigende anonyme Schmähschrift veröffentlicht und verteilt zu haben. Vielleicht haben diese Rückgratlosen doch noch so viel Ehre im Leib und bekennen sich zu ihrer Verantwortung?
Einige Kollegen haben berichtet, dass sie den Überbringer des Schreibens vor dem Einwurf gesehen und angesprochen haben. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen Licht ins Dunkel bringen und die Urheberschaft eindeutig ermittelt werden kann. Anschließend sollte neben allen in Frage kommenden rechtlichen Aspekten, auch eine berufsrechtliche Überprüfung erfolgen.
„Cui bono“ – wem zum Vorteil?
Auch wenn die Verfasser zu feige waren mit offenem Visier und unter Nennung ihres eigenen Namens aufzutreten, weiß doch jede/jeder, wem diese peinliche und strafrechtlich zu sanktionierende Veröffentlichung nutzen und bei den Kammerwahlen Stimmen einbringen soll. Warum z.B. wurden die Namen der ehemaligen VA- und AA-Mitglieder des Freien Verbands in dem anonymen Wurfzettel nicht genannt? Hier muss man nur 1 + 1 zusammenzählen.
Ein Appell
Anonyme Hetze und die Verbreitung von Schmähschriften dürfen in einer aufgeklärten und rechtsstaatlich orientierten Gemeinschaft, wie der Berliner Zahnärzteschaft, keinen Platz haben. Deshalb noch einmal der Appell an alle Beteiligten:
Wahren Sie die Grundrechte, respektieren Sie die Persönlichkeitsrechte, und halten Sie den kollegialen Dialog offen und fair. Das sind wir unserem Berufsstand schuldig.
Gerhard Gneist
1. Vertrauensperson
Wahlliste IUZB e.V.