Wird unser VZB bald von zwei Rentnern ferngesteuert?
Die Vertreterversammlung hat am 5.4.2025 mit 9 zu 3 Stimmen den Kieferchirurgen Schieritz zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses unseres zahnärztlichen Versorgungswerks gewählt. Der Vorsitzende bekleidet eine zentrale, wichtige und richtungsgebende Rolle in unserem Versorgungswerk. Was könnte die 7 Vertreter dazu bewegt haben, den Strippenziehern Klutke und Dohmeier, beide Rentenbezieher unseres VZB, zu folgen und Herrn Schieritz unser Versorgungswerk anzuvertrauen?
1. Zahlt der gewählte ärztliche Kollege seine Beiträge zur berufsständischen Altersversorgung in unser VZB ein?
Nein.
2. Haben die von ihm zu fällenden Entscheidungen im VZB Auswirkungen auf seine eigene Altersversorgung, bzw. trifft ihn das „Wohl“ und „Wehe“ seiner eigenen Handlungen im VA?
Nein.
3. Hat der Kollege langjährige Erfahrungen als Mitglied der Delegiertenversammlung (DV) oder der Vertreterversammlung (VV) des Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)?
Nein.
4. Hat der Kollege durch regelmäßige und über einen längeren Zeitraum wahrgenommene Besuche der VZB-Vertreterversammlungen, zumindest als Gast, Interesse an den versorgungswerkbezogenen Themen gezeigt?
Nein.
5. Hat sich der Kollege anderweitig in den berufsständisch-zahnärztlichen Gremien besonders engagiert?
Falls man das Verlesen der von den Kollegen Klutke und Dohmeier maßgeblich verfassten Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses als „Engagement“ ansehen will, ja, ein wenig.
6. Verfügt der Kollege über eine betriebswirtschaftliche oder eine andere für seine Führungsaufgabe im VZB hilfreiche zusätzliche Fachexpertise?
Nein!
Es gibt demnach keine, für die Mitglieder des VZB objektiv nachvollziehbaren Gründe für die Wahl des ärztlichen Kollegen Schieritz zum VA-Vorsitzenden, denn die für diese Aufgabe nötigen Kompetenzen, Erfahrungen und Fähigkeiten fehlen ihm. Warum also wurde er gewählt?
Die Spatzen pfeifen es nach gut 6 Wochen Amtszeit von den Dächern: er agiert als willfähriger Erfüllungsgehilfe und als verlängerter Arm der Vertreter Klutke und Dohmeier. Denn ohne das Endergebnis, der im Konsens aller Gremien beauftragten unabhängigen Untersuchung abzuwarten, setzt er die ihm von außen souflierten Aufträge ohne Rücksicht auf Verluste im Alleingang um, auch gegen bestehende und bindende Mehrheitsbeschlüsse des Verwaltungsausschusses, entgegen der Satzung und entgegen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. So manchem kommt da das Bild einer Abrissbirne in den Sinn.
Da das schnelle Fakten schaffen im Sinne seiner Seilschaft offensichtlich nicht schnell genug geht, soll jetzt, in einer eilig neu für den 24.5.2025 einberufenen Vertreterversammlung flugs die Abwahl der noch verbliebenen und „störenden“ Mitglieder des Verwaltungsausschusses nachgeholt werden. Dann haben der Oralchirurg Klutke, sein von ihm geheim gehaltener Ghostwriter und Co. freie Bahn zur Kaperung unseres VZB. Die Geschäftspartner, die bisher dem VZB noch nicht den Rücken gekehrt haben, werden sich dann die Augen reiben, ebenso die Senatsverwaltung und unser VZB könnte dann ins Wanken geraten. Es bleibt zu hoffen, dass sich am 24.5. eine Allianz der Vernunft unter den Vertretern und Vertreterinnen bildet, die ein solches ferngesteuertes Desaster verhindert.
Übrigens, der Kollege Schieritz und seine Strategen scheinen unterschätzt zu haben, wieviel Zeit die neue Aufgabe als VA-Vorsitzender fordert. So musste er sich aus von ihm selbst anberaumten Sitzungen im VZB vorzeitig verabschieden, weil er in seiner eigenen Praxis bereits Patienten einbestellt hatte und dies an einem Mittwoch, der eigentlich ganztägig dem VZB gehören sollte. Zukünftig soll das möglichst vermieden werden, da es wohl einen befreundeten Oralchirurgen im Rentenalter geben soll, der dann in der Praxis Schieritz die Vertretung sicherstellt.
Folgendes sollte vielleicht auch nicht unerwähnt bleiben: Zu Beginn der Legislatur musste aus nachvollziehbaren Gründen jedes Mitglied im Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss verschiedene Selbstauskünfte vorlegen (polizeiliches Führungszeugnis, SCHUFA-Auskunft bzw. -Scoring, Gewerbezentralregister-Auskunft u.a.). Dasselbe Erfordernis gilt für nachrückende Ausschussmitglieder. Vielleicht fragen Sie mal den jetzigen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, ob auch er seine diesbezüglichen Unterlagen mittlerweile beigebracht hat?
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.