Vorstandsvergütungen KZBV und KZVen 2024 – Vorstandsvergütungen KZV Berlin

Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.

Hier die entsprechende Bekanntmachung auf der Webseite der KZVB:

 

Auszug für KZV Berlin:

Anzumerken ist: Ausgewiesen wird nicht der Betrag zu einer Person – sondern der angegebenen Funktion.