LG Berlin: Mitglieder der KZV Berlin dürfen vom Vorstand Rechenschaft verlangen !
Das Landgericht Berlin urteilte am 17.07.2008 unter anderem, dass es auf der Hand liegt, dass die Mitglieder der KZV Berlin, welche mit ihren Beiträgen für die Vergütungen der Vorstände der KZV Berlin aufkommen, Rechenschaft von eben diesen Vorstand verlangen dürfen.
Eine klare Sache und man sollte meinen, dass dies die oberste Richtschnur aller berufspolitischen Arbeit darstellt. Zwei Vorstandsmitglieder der KZV Berlin hatten jedoch in Bezug auf den Offenen Brief vom 09. Mai 2008 unseres Vorstandsvorsitzenden Herrn Gerhard Gneist an die Vorsitzende und den stellv. Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Berlin differenzierte Vorstellungen und versuchten vor dem Landgericht Berlin gegen Passagen aus dem Brief einen „äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch“ zu erwirken.
Zum Glück vergeblich.
Und so trägt auch dieses Gerichtsurteil dazu bei, dass wir auch über das Medium Internet die Berliner Zahnärzteschaft zeitnah und komplikationslos über unsere berufspolitische Arbeit informieren können.
Ach ja, ein pikantes Detail: Die beiden Vorstandsmitglieder wurden von der Kanzlei W. vertreten. Wir erinnern uns: Die Kanzlei tauchte schon einmal auf und zwar im Rechnungsprüfungsbericht 2005 des Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin. Nachzulesen dort unter „Materielles 3) Die Kosten für die Dienstverträge des hauptamtlichen Vorstandes„.
Offen ist in dem jetzigen Verfahren noch die Frage, ob die beiden KZV Vorstände ihre Verfahrenskosten selbst tragen, oder die Bezahlung aus dem KZV Haushalt und somit aus unseren Mitgliedsbeiträgen erfolgt. Aber seien Sie versichert: In kollegialer Zusammenarbeit mit anderen Wahllisten bleiben wir auch in dieser Frage am Ball!
Nachfolgend nun das Urteil. Abschließend erhalten Sie zur Übersicht auch noch zwei Links auf im Urteil benannte Informationsquellen.
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17.03.2008 – KZV Berlin, Pressemitteilung
„Auswertung durch Ermittlungsbehörden abgeschlossen“
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22.04.2008 – Frontal 21
„Gierige Ärztefunktionäre / Selbstbedienung im Gesundheitssystem“
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Haben Sie weitere Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!
Ihre IUZB