KZV Hessen fordert die Aufhebung der Budgetierung auch für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte

Nach dem sogenannten Krisengipfel hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Begrenzung der Finanzmittel für die hausärztliche Versorgung aufzuheben.
Der Forderung, auch für niedergelassene Fachärzte die Mittelbegrenzung aufzuheben, erteilte er eine Absage.

Auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist damit die Hoffnung auf eine adäquate Vergütung im Sinne der Patientenversorgung in weite Ferne gerückt.
Zu diesem Sachverhalt nimmt die KZV Hessen mit ihrer heutigen Pressemitteilung Stellung:

 

Nach dem Krisengipfel: Stellungnahme zur Entbudgetierung der Hausärzte
Begrenzung der Finanzmittel gefährdet Patientenversorgung

Frankfurt am Main, 11. Januar 2024. Nach dem sogenannten Krisengipfel hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Begrenzung der Finanzmittel für die hausärztliche Versorgung aufzuheben. Der Forderung, auch für niedergelassene Fachärzte die Mittelbegrenzung aufzuheben, erteilte er eine Absage. Auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist damit die Hoffnung auf eine adäquate Vergütung im Sinne der Patientenversorgung in weite Ferne gerückt.

„Wiederholt hat die Zahnärzteschaft darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen die Wiedereinführung der strikten Budgetierung durch das GKV-FinStG für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben wird“, sagt Dr. Niklas Mangold, stv. Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Vor allem mit Blick auf die erst Mitte 2021 eingeführte neue Richtlinie zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis bewirken die Sparmaßnahmen deutliche Leistungskürzungen. Und das bei der Behandlung einer Erkrankung, die mit Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und weiteren schweren Allgemeinerkrankungen in Wechselwirkung steht. Jeder Cent, der hier eingespart wird, zieht um ein Vielfaches höhere Folgekosten für die Behandlung der genannten Allgemeinerkrankungen nach sich.“

Zudem wirkt die Begrenzung der Finanzmittel der Aufrechterhaltung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung entgegen, vor allem in ländlichen Regionen. „Nachwuchskräfte schauen sich sehr genau an, auf welche Rahmenbedingungen sie sich einlassen, bevor sie sich für eine Praxisübernahme entscheiden“ sagt Dr. Mangold. „Bewährte inhabergeführte Praxisstrukturen sind auch vor diesem Hintergrund gefährdet. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherstellung der Patientenversorgung, auf eine zeitnahe Terminvergabe und auf die zügige Durchführung sinnvoller Behandlungsstrecken“. Die Aufhebung der Budgetierung auch für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte ist aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen mit Blick auf eine gute, wohnortnahe und zeitgemäße Patientenversorgung unumgänglich.

Quelle: KZV Hessen, Pressemitteilung vom 11.01.2024