DV-Antrag: „Kündigung der Mitgliedschaft der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer e.V.“

Antrag zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin am 23.11.2023:

„Kündigung der Mitgliedschaft der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. in der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer e.V.“

Wir beantragen, dass die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) kündigt, also ihren Austritt erklärt.

Begründung:

Nachdem bei der Bundeszahnärztekammer im Rahmen der Sitzung am 04./05.11.2022 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den BZÄK-Vorstand und des Mitgliedsbeitrages vorgenommen wurde (Anlage), möchten wir klarstellen, dass die Leistungen der BZÄK in keinem Verhältnis zu den extrem hohen Beiträgen stehen.
Die Beiträge der Zahnärztkammer Berlin zur Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztekammer werden 2024 voraussichtlich 600.000,00 Euro betragen. Zusätzlich zu den ohnehin schon enorm hohen Beiträgen werden noch Reisekosten und Sitzungsgelder in Höhe von ca. 60.000,00 Euro erwartet. In Anbetracht dieser Beiträge an die BZÄK ist eine Erhöhung der Berliner Kammerbeiträge nahezu unumgänglich.

Ein entsprechender Vorratsbeschluss wurde von der Delegiertenversammlung am 17.02.2022 zwar mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt, die Kosten der ZÄK sind jedoch so extrem angestiegen (Protokollauszug ist als Anlage beigefügt), dass es geboten erscheint, die Delegiertenversammlung um ein erneutes Votum zu bitten, um weitere Steigerungen der Kammerbeiträge für die Mitglieder der Zahnärztkammer Berlin zu verhindern.
Die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für alle Kolleg*innen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Mitgliedschaft der Zahnärztkammer Berlin in der BZÄK jedoch ist freiwillig.
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer hat die Aufgabe, alle bedeutsamen Ausgaben einer fortlaufenden Überprüfung zu unterziehen. Diese Aufgabe muss die Delegiertenversammlung verantwortungsvoll umsetzen. Die finanziellen Spielräume der Praxen sind ausgereizt: durch Jahrzehnte der Nichtanpassung der GOZ, aktuelle Deckelung, erheblich gestiegene Kosten bei Personal, Energie, Material, Miete, gesetzliche Auflagen etc.

Zur Entlastung unseres massiv gestiegenen Kammerhaushalts erscheint daher ein Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft BZÄK als die effektivste Alternative. Eine Entscheidung hierüber sollte die Delegiertenversammlung treffen.
Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung wird daher gebeten, dem Austritt der Zahnärztekammer Berlin aus der Arbeitsgemeinschaft Bundeszahnärztkammer zuzustimmen.

Gerhard Gneist
Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Alexander Klutke
Frank Bloch
Delegierte (Wahlliste IUZB e.V.)

 

 

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