Der BDIZ EDI initiiert Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ungleichbehandlung bei der GOZ
BDIZ EDI IMPLANTOLOGIE auf YOUTUBE:
Pressemitteilung vom 20.03.2023:
65 Jahre Nichtanpassung des Punktwerts sind genug
Zehn Jahre nach der vom BDIZ EDI initiierten Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 ist der GOZ-Punktwert noch immer nicht erhöht worden – anders als bei ähnlichen Gebührenordnungen. Der BDIZ EDI beschreitet nun den Weg, der zur Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht führen soll.
In einem ersten Schritt wird BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak ein Anhörungsschreiben an den Bundesgesundheitsminister auf den Weg bringen, in dem dieser aufgefordert wird, die Ungleichbehandlung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachen GOZ zu beenden und den Punktwert entsprechend zu erhöhen. Sollte Professor Karl Lauterbach nicht reagieren, unterstützt der Verband Zahnärztinnen und Zahnärzte (darunter die Vorstandsmitglieder des BDIZ EDI) bei ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage lautet auf Ungleichbehandlung bei der Gebührenordnung durch den Verordnungsgeber, also die Bundesregierung.