IUZB-Anfrage und Antwort der KZV Berlin zum Thema: Patienten mit Behandlungsansprüchen nach §22a SGB V

Unsere heutige eMail an den Vorstand der KZV Berlin:

Betrifft: Anfrage an den Vorstand der KZV Berlin zum Thema: Patienten mit Behandlungsansprüchen nach §22a SGB V

Sehr geehrter Vorstand,

ich bitte höflich um die schriftlich Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Pflegeeinrichtungen, die berechtigt sind Kooperationsverträge abzuschließen, gibt es in Berlin insgesamt und wie viele davon werden zur Zeit betreut?
  2. Wie viele Patienten sind in Berlin in Pflegeeinrichtungen untergebracht und wie viele (%) werden davon über Kooperationsverträge erreicht?
  3. Wie viele Kooperationsverträge zur Betreuung von Pflegeeinrichtungen gibt es aktuell?
  4. Wie viele Zahnärzte haben Kooperationsverträge abgeschlossen?
  5. Gibt es Zahnärzte, die besonders viele Kooperationsverträge abgeschlossen haben und werden in diesem Fällen hauptsächlich „Untersuchungs-Positionen“ abgerechnet?
  6. Gibt und gab es Plausibilitätsprüfungen?
  7. Wie hoch ist das Aufkommen von PAR Behandlungen bei §22a Patienten.
  8. Wie viele aufsuchende Betreuungen gab es in Berlin insgesamt? Wo stehen wir im Bundesvergleich?
  9. In wie weit werden zukünftig die zahnmedizinische Betreuungen aller weiteren in häuslicher Pflege lebenden Patienten honorartechnisch verbessert?

Mit kollegialen Grüßen

Gerhard Gneist
Mitglied Vertreterversammlung der KZV Berlin
1. Vorsitzender IUZB e.V.