IUZB-Anfrage und Antwort der KZV Berlin zum Thema: Patienten mit Behandlungsansprüchen nach §22a SGB V
Unsere heutige eMail an den Vorstand der KZV Berlin:
Betrifft: Anfrage an den Vorstand der KZV Berlin zum Thema: Patienten mit Behandlungsansprüchen nach §22a SGB V
Sehr geehrter Vorstand,
ich bitte höflich um die schriftlich Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Pflegeeinrichtungen, die berechtigt sind Kooperationsverträge abzuschließen, gibt es in Berlin insgesamt und wie viele davon werden zur Zeit betreut?
- Wie viele Patienten sind in Berlin in Pflegeeinrichtungen untergebracht und wie viele (%) werden davon über Kooperationsverträge erreicht?
- Wie viele Kooperationsverträge zur Betreuung von Pflegeeinrichtungen gibt es aktuell?
- Wie viele Zahnärzte haben Kooperationsverträge abgeschlossen?
- Gibt es Zahnärzte, die besonders viele Kooperationsverträge abgeschlossen haben und werden in diesem Fällen hauptsächlich „Untersuchungs-Positionen“ abgerechnet?
- Gibt und gab es Plausibilitätsprüfungen?
- Wie hoch ist das Aufkommen von PAR Behandlungen bei §22a Patienten.
- Wie viele aufsuchende Betreuungen gab es in Berlin insgesamt? Wo stehen wir im Bundesvergleich?
- In wie weit werden zukünftig die zahnmedizinische Betreuungen aller weiteren in häuslicher Pflege lebenden Patienten honorartechnisch verbessert?
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Gneist
Mitglied Vertreterversammlung der KZV Berlin
1. Vorsitzender IUZB e.V.