GMK-Beschluss: Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Der Bundesgesetzgeber wird gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der es Apotheken und Zahnärzten im Wege einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird, COVID-19-Schutzimpfungen vorzunehmen.
Hierzu wäre insbesondere § 132j SGB V – Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken – um die COVID-19-Schutzimpfungen zu ergänzen.
Die GMK betont die Notwendigkeit, dass ausreichend Impfstoff für die Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten zur Verfügung steht.
Quelle: Gesundheitsminusterkonferenz, Beschluss vom 29.11.2021
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