Freie Berufe: Anwälte dürfen künftig mit Ärzten, Architekten oder Ingenieuren zusammenarbeiten
msn, 11.06.2021: Freie Berufe: Anwälte dürfen künftig mit Ärzten, Architekten oder Ingenieuren zusammenarbeiten
„Eine Rechtsanwaltskanzlei kann so zum Beispiel mit einem Architekten oder einer Architektin zusammenarbeiten, wenn sie im Bereich des Baurechts berät“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Auch die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten im Bereich des Medizinrechts oder mit Ingenieurinnen und Ingenieuren bei einer Beratung im Anlagebau wird so ermöglicht.“