PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Meyer,

uns liegt das schriftliche Manuskript Ihrer Persönlichen Erklärung als Anlage zum Protokoll vom 12.12.2011 vor und wir sind angesichts ihres Inhalts betroffen.
Wir stellen fest, Sie fühlen sich zutiefst verletzt und ungerecht behandelt.
Sie haben seinerzeit mit der Praxis des Kollegen Prickler auch die Leitung des Notdienstes übernommen – problemlos und sie waren ja als junger Vertragszahnarzt mit den Belangen des Zulassungsrechts wenig vertraut.
Das kann bei einem jungen Vertragszahnarzt passieren, obwohl jeder, gerade auch der junge Vertragszahnarzt, sich besser vertraut macht mit der Grundlage seines Honoraraufkommens.
Nun, sie engagierten sich in einem Berufsverband und wurden sogar dessen 2. Vorsitzender – und Ihre Kenntnis von den Belangen des Zulassungsrechts blieb unverändert?
Der Grundsatz des Vertragszahnarztrechts, wonach ein zugelassener Vertragszahnarzt nicht gleichzeitig eine Ermächtigung erhalten kann – blieb von Ihnen unbemerkt?
Sie wurden in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung tätig, heute im Referat für Öffentlichkeitsarbeit, sowie im Haupt- und Haushaltsausschuß – und Ihre vertragszahnarztrechtlichen Kentnisse haben nicht zugenommen?
Das ist bedauerlich und nicht sehr glaubwürdig.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Meyer, man mag durch Unerfahrenheit in etwas hineinstolpern – keine Frage. Drinbleiben tut man dann allerdings aus eigener Entscheidung.
Und es gab genug Momente und Impulse von außen für eine selbstkritische Überprüfung und Umkehr. Mag es eine Klage vor dem Sozialgericht gewesen sein, die Sie für den Nachtnotfalldienst in eigenem Namen erhoben und führten – weswegen der Sozialrichter seine Stirn bis zum Hinterkopf runzelte. Mögen es die Entscheidungen des Zulassungsausschusses und des Berufungsausschusses in den Jahren 2006/2007 gewesen sein, die jeder auf seine Weise ein Weckruf waren.
Kein Erkenntnisgewinn?
Und dann die Ausführungen des Landessozialgerichts vom 18.7.2008, die mit guter Absicht so einfach und klar formuliert sind ist, dass sich niemand hinter seinem Unverständnis verstecken kann. Es geht um die Ermächtigung zum Nachtnotfalldienst für „Vivantes Netzwerk für Gesundheit“, die der Berufungsausschuß per Beschluß kassiert hatte. Dazu sagt das Landessozialgericht klar und deutlich:

„Denn auf der Grundlage des dem Gericht bekanten Sach- und Streitstandes erweist sich der Beschluß des Antragsgegners bei summarischer Prüfung als rechtmäßig. Nach § 31 Zahnärzte-ZV dürfte die streitige Ermächtigung rechtswidrig gewesen sein.“

„Zweifel thematisiert“ klingt anders. Tatsächlich wurde das Verfahren nicht im beiderseitigen Einverständnis eingestellt. Bei einer Laufzeit der Ermächtigung von zwei Jahren war nach zwei Jahren die Ermächtigung ohnehin erloschen – über deren Rechtmäßigkeit urteilen Richter dann nur in Ausnahmefällen, der Rechtsstreit ist erledigt.
Aber die Richter hatten noch zu entscheiden, wer die Kosten trägt. Das taten sie danach, wer voraussichtlich unterlegen gewesen wäre – in diesem Fall die KZV und Vivantes. Deswegen haben sich die Richter des 7. Senats trotz allem die Mühe gemacht, den Sachverhalt genau zu recherchieren. Da kommen dann 7 Seiten Protokoll zusammen und eine Terminsdauer von 10.05 bis 12.18 Uhr. Ihnen hätten die Richter bestimmt auch ein paar Fragen stellen wollen, Herr Kollege Dr. Meyer. Aber der Termin fand ohne sie statt. Sie waren zwar nicht geladen und beteiligt – aber es ging um die Ermächtigung des Nachtnotfalldienstes, ihres Nachtnotfalldienstes. Kein Interesse gehabt?
Aber auch ohne Sie kam das Landessozialgericht zu dem Ergebnis, zunächst auf Vivantes bezogen, dann auf Sie:

„Jedenfalls betrieb diese aber im Krankenhaus im Friedrichshain keine zahnärztlich geleitete Einrichtung; vielmehr geht der Senat nach dem Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung davon aus, dass zahnärztliche Notfalldienstleistungen in den Nachtstunden vom Zahnarzt Dr. Meyer erbracht wurden.“

Was an diesem Satz ist für den „Nichtjuristen“ unverständlich? Und das Landessozialgericht begründet das dann weiter – wer Interesse hat, kann von mir eine Kopie des Protokolls erhalten.
Und sie haben immer noch nicht verstanden, wo und wie Sie gegen das Zulassungsrecht verstoßen haben? Bis heute nicht?
Statt dessen diese weinerliche Rechtfertigungstirade?
Wenn das nicht der unglaubliche Versuch ist – nachdem etwas Zeit verstrichen ist -, auf die Mitleidstour um Vergessen zu bitten, ohne auch nur ansatzweise persönliche Konsequenzen zu ziehen….

Darüber sind wir betroffen – für wie vergesslich sollen wir denn gehalten werden?
Sie ließen jahrelang bis heute die Vertreterversammlung und den „unwissenden“ ? Vorstand der KZV Berlin, Dr. Husemann und Dr. Pochhammer, Ihre Verbandskollegen im unklaren, die gebetsmühlenartig erklärten: “ Wir zahlen auf ein Konto von Vivantes“.
Oder wussten Sie auch nicht, dass die KZV auf Ihr Konto zahlt?
Nein, Herr Kollege Dr. Meyer, was unser Erinnerungsvermögen angeht, ist noch lange kein Ende in Sicht. Denkbar wäre es, wenn Sie die Kraft aufbringen würden, einen Fehler einzuräumen. Aber darauf warten wir seit Jahren vergeblich.

G.Gneist

Bitten Sie Herrn Kollegen Meyer um Übersendung seiner in der Vertreterversammlung abgegebenen schriftlichen Erklärung.