Streit um Anwaltshonorare: Gesundheitssenator gibt nach
Der Disput zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin über die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von rund 77.000 Euro an zwei Vorstandsmitglieder der KZV Berlin scheint beigelegt. Die Behörde unter Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU), die als zuständige Rechtsaufsicht zunächst von den beiden KZV-Vorständen Jörg-Peter Husemann und Karl-Georg Pochhammer die Erstattung verlangt hatte, hält die Zahlung inzwischen doch für zulässig. Allerdings müssen die beiden KZV-Vorstände nach den Vorgaben aus dem Hause Czaja einen zehnprozentigen Eigenanteil an den Rechtsanwaltkosten aus eigener Tasche bezahlen.