Elektronische Patientenakte startet mit nur wenigen Funktionen

so berichtet die SZ.

 

Weiterführend siehe auch:

  • Antwort der Bundesregierung
    auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,Dr. Konstantin von Notz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 19/24103 – vom 20.11.2020, veröffentlicht am 26.11.2020 (Vorabversion)

Seite 2: In diesem Kontext erfolgt die Einführung in einem Stufenprozess (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 3). … Hierbei ist es wichtig, im Rahmen einer Testphase das Zusammenspiel der Komponenten planmäßig zu testen und anschließend kontrolliert mit dem Rollout zu beginnen, sodass bis zum 30. Juni 2021 die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer an die ePA angeschlossen sind.

 

Seite 3: Nach erfolgter Testphase und finaler Zulassung beginnt dann die dritte Stufe in Form der flächendeckenden Vernetzung der ePA. Entsprechend der bestehen den gesetzlichen Vorgaben müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte bis zum 01. Juli 2021 über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen.