AMR und der Rechtsstaat

Nun hat AMR (vielleicht: Allerhöchstens Mittelalterliches Rechtsverständnis ?) tatsächlich herausgefunden, dass wir uns sogar auch mit seinen Stellungnahmen auseinandersetzen – in der dem Niveau angemessenen Ernsthaftigkeit. Und er fühlt sich offenbar dadurch geschmeichelt. Nun, dieses kostengünstige Vergnügen kann fortgesetzt werden.

Seine aufschlußreichen Worte zum rechtswidrigen Beschluß der Vertreterversammlung der KZV Berlin, den Klägern die Zinslast für die Zwischenfinanzierung aufzubürden, bestätigen die schlimmsten Vermutungen. Ein Mehrheitsbeschluß der Vertreterversammlung steht über dem Recht? Wer sich gegen rechtswidriges Gestümper zur Wehr setzt, ist ein Spielverderber? Wohl nur für die Verantwortlichen dieser Stümperei.

Das Gejammer darüber, dass ein Obergericht mit deutlichen Worten die Rechtmäßigkeit wieder herstellt, ist verräterisch in vielerlei Hinsicht:
Es zeigt ein absurdes Verständnis von „Sportlichkeit“, wenn es um den Rechtsstaat geht. Vergleichbar mit dem Schulhof-Lümmel, wenn die Pausenaufsicht eingreift.
Ein Verständnis vom Stellenwert einer Mehrheitsentscheidung wird offenbar als Erlaubnis, Minderheiten zu überfahren, wie es derzeit vom Berliner Verband demonstriert wird.
Schließlich wird ein Bestreben deutlich, Klägern gegen den KZV-Vorstand und die Vertreterversammlungsmehrheit nach Ende des Verfahrens noch einen Tritt mitzugeben – aus Rache und zur Abschreckung.
Derartige Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel. Die Mehrheit der Berliner Vertragszahnärzte teilt mit Sicherheit nicht dieses Niveau.
Davon gehen wir aus.