C-Pandemie-Bekämpfung: ….sie können ohne weitere Rücksicht auf der Stelle niedergeschossen werden….

So war das früher:

Gesetz wegen Bestrafung derjenigen Vergehen, welche die Übertretung der – zur Abwendung der Cholera – erlassenen Versordnungen betreffen. Vom 15. Juni 1831.

….wird als Landesbeschädiger angesehen, und mit mehrjähriger Festungs- oder Zuchthausstrafe belegt, welche nach Maaßgabe der daraus entspungenen Gefahr, bis auf zehn Jahre erhöht, und im Falle eines wirklich dadurch enstandenen Nachteils bis zur Todessstrafe ausgedehnt werden kann.

Medizinalpersonen drohte bei Verstoß außerdem der Entzug der Praxis und Berufsverbot.

Wikipedia: Cholera mit Übersicht über Pandemiezeiträume