Fortsetzung: IUZB Produktwarnung für die von der ZÄK Berlin vermittelten „Schutzmasken“
Unser IUZB Delegierter Dr. Helmut Dohmeier-de Haan beantwortete am 12. August 2020 ein Schreiben des Kammergeschäftsführers Herrn Dr. Fischdick vom 09. Juli 2010 zur Problematik der von der Zahnärztekammer Berlin vermittelten „Schutzmasken“:
Sehr geehrter Herr Fischdick,
wenn ich Sie am 25.06.20 an eine von Ihnen in der Delegiertenversammlung vom 28.05.20 gegebene Zusage erinnere, Sie diese Erinnerung ignorieren und mir nach erneuter Erinnerung vom 06.07.20 am 08.07.20 mitteilen, dass Sie mir den Namen einer ebenfalls von Aukando belieferten Apotheker – die der Kammer gegenüber die einwandfreie Qualität der Masken bestätigte – nicht nennen können und mich bitten, das den versendeten Masken beiliegende und Ihnen vom Zwischenhändler gelieferte CE-Zertifikat doch selber unmittelbar bei der Firma Aukando abzufordern, dann sehe ich für Sie keinen Anlass „enttäuscht“ zu sein.
Im Gegenteil. Heute haben wir den 12.08.2020 und weder Sie noch die Kollegen Heegewaldt und Dreyer haben mir nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub auf meine Fragen geantwortet.
Bevor der Kammervorstand in einer Ankündigung auf der Internetseite der ZÄK Berlin den Kolleginnen und Kollegen eine Apotheke als Referenz für die Wertigkeit der von der Firma Aukando gelieferten Masken benannt und empfohlen hat, werden Sie um die Bedeutung und Voraussetzungen einer solchen Auskunft gewusst und zur Verifizierung dieser Information um entsprechende Unterlagen, sowohl bei der Firma Aukando als auch bei der Berliner Apotheke, gebeten haben.
Ein anderes Vorgehen wäre unverantwortlich.
Kann es sein, dass der Apotheker von seiner Ihnen gegebenen Versicherungen über die Güte sowie die Herkunft der von der Aukando-GmbH bezogenen Masken lieber nicht weiter befragt werden möchte und Ihnen allem Anschein nach auch keine schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat?
Auch die beiden Geschäftsführer der Aukando-GmbH scheinen nicht geneigt zu sein, die Ihnen gegebenen Auskünfte über die CE-Zertifizierung der durch sie in den Handel gebrachten Medizinprodukte zu wiederholen. Vielleicht wissen die als „seriöse Anbieter“ qualifizierten Herren Siebert und Siebert, dass der in China gängige Trick mit dem „CE-Zeichen“ als Synonym für „China Export“ mittlerweile auch in Deutschland bekannt ist und die den Sendungen beigelegten Schreiben und Urkunden offensichtlich wertlos sind.
Unsere telefonischen und schriftlichen Anfragen bei der zwischenzeitlich als Handelsfirma für Medizinprodukte agierenden Immobilienfirma blieben unbeantwortet. Über welche Unterlagen verfügen Sie? Warum fordern Sie uns auf, selbst bei der Firma vorstellig zu werden?
Wenn Ihnen die Gesundheit und das Wohl der Patienten, Mitarbeiter und Kolleginnen und Kollegen wichtig ist, können Sie bei der Anschaffung von Schutzausrüstung die Erwerbskosten und Zahlungskonditionen nicht als entscheidende Auswahlkriterien in den Vordergrund stellen und den Bezug solcher Masken bei einem einzigen und zudem branchenfremden Lieferanten empfehlen.
Zwar schreibt der Kollege Dreyer am 30.07.2020 – mit einem Verweis auf die Kammerinformation vom 09.04.2020 – an mich, dass die Zahnärztekammer Berlin ihren Mitgliedern zu keiner Zeit einen Bezug von Masken durch die Aukando-GmbH „empfohlen“ hat. Allerdings vergisst er dabei sein Statement auf zm online vom 27.07.2020, in dem er berichtete, dass die „Bezugsquelle für die Mitglieder ausgewählt und weiterempfohlen“ worden ist.
Auch stellt sich mir die Frage, warum die Maskenbeschaffung über die Geschäftsführung erfolgte und offensichtlich nicht von vornherein unter der fachlichen Führung und Verantwortung des in der Zahnärztekammer Berlin zuständigen Referats erfolgt ist.
Jetzt die von der IUZB veranlassten Überprüfung der Masken mit unterstellenden Aussagen über die fragliche Herkunft, zu geringer Anzahl, nicht fachgerechter Zwischenlagerung und Qualität des Prüflabors in Zweifel zu ziehen, anstatt aktiv zu werden und den aufgeworfenen Fragen nachzugehen, ist unprofessionell und negiert die auf verschiedenen Ebenen auftretenden eventuellen Haftungsfragen.
Sehr geehrter Herr Fischdick, ich erwarte von Ihnen keine eidesstattlichen Aussagen. Es reicht mir völlig aus, wenn Sie meine Fragen beantworten und Ihre Bemerkung über die angebliche Fehlinvestition der ZÄK in Baden-Württemberg richtigstellen.
Gleiches gilt für die von Ihnen den Delegierten mitgeteilten unzutreffenden Ergebnisse Ihrer Recherche zu der Verurteilung des Herrn C. Siebert.
Denn in der Hamburger Morgenpost vom 09.05.2019 heißt es: „Polizeibekannt ist Cedric Siebert übrigens schon länger: Als Hotel-Angestellter soll er sich regelmäßig an den Einnahmen bedient haben. 2014 wurde er dafür verurteilt.“ Bei der Hamburger Morgenpost haben wir übrigens nachgefragt, diese hat ihre Berichterstattung bestätigt. Bitte nennen Sie die Quellen, die das widerlegen.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Sie sich nicht zum Diener von berufspolitischen Machtspielen des derzeitigen Vorstands der ZÄK machen lassen sollten.
Nach meiner Auffassung ist dies der Fall, wenn Sie nicht dafür sorgen, dass in dem Protokoll der DV vom 28.05.2020 auch der Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Rellermeier aufgenommen wird, mit dem die weitere Befassung über die Umstände und Hintergründe der Maskenbeschaffung beendet wurde. Bitte betrachten Sie dies zugleich als meinen Einspruch zum Protokoll der DV vom 28.05.2020.
Was diesen Teil Ihres Briefes an mich betrifft,
„(…)Tatsächlich äußerten Sie selbst gegenüber Mitgliedern des Vorstands nach der DV Ihr „Unverständnis“ über meine Erregung in dieser Sache (wohlgemerkt ist hier Mitarbeiterinnen wohl großen Unrecht geschehen!) , obwohl ich doch „längst alle Fakten schriftlich erhalten“ hätte.(..)“
ist mir das ein zu kryptisches „Hörensagen“, um darauf inhaltlich antworten zu können.
Bitte informieren Sie die Vorstandsmitglieder, dass sie sich gerne zu einer Klärung dieser angeblichen von mir getroffenen Äußerung an mich wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H. Dohmeier-de Haan
Mitglied der Delegiertenversammlung