Offener Brief des Sprechers der Fraktion Gesundheit an den Vorsitzenden und die Mitglieder der Vertreterversammlung der KZV Berlin

Gerne veröffentlichen wir nachfolgendes Schreiben vom 19.11.2019 von Herrn Peter Scharf, Sprecher der Fraktion Gesundheit:

Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender Dr. Schleithoff, 
sehr geehrte Mitglieder*innen der Vertreterversammlung der KZV-Berlin.

Ich begrüße die Entscheidung, die Vertreterversammlung am 25.11.2019 abzusagen.

Es war mir in der Tat völlig unverständlich, dass schon wieder vorzeitig das leidige Thema dieser endlosen Geschichte des Vorstandes die unverhältnismäßige Erhöhungen in die eigene Tasche vorsieht, behandelt werden sollte.
Sollte diese unendliche Geschichte wirklich noch weitergehen, sollte die VV doch nochmal über eine Entschädigung der Vertreter für bestimmte Sitzungen der VV nachdenken. Entschädigungen für diese übermäßigen sachfremden Beschäftigungen, die ausschließlich den  überhöhten Gehaltsvorstellungen des Vorstandes dienen sollen, wären in diesem Fall tatsächlich angemessen. Allerdings sollten die Sitzungsgelder dann konsequenterweise auch direkt von den betroffenen Vorstandsmitgliedern aus deren Jahressalär bezahlt werden.

Doch ernsthaft:
Ich bitte alle Vertreter*innen einmal zu bedenken, dass in der hier rückwirkend zu behandelnden Zeit des Wirkens der Vorstandsmitglieder die relativen Anteile der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für unsere Fachgebiete von ca. 15% auf ~5 % gefallen sind !
Sie aber verkaufen uns das mit dem Argument, dass ja dafür jedem(r) Kolleg*in zusätzlich privat liquidieren könne was sie/er will.
In Wirklichkeit erübrigt sich für die Verantwortlichen dadurch der Kampf gegen die BudgetBegrenzung, für einen angemessenen Punktwert und einen Leistungskatalog, der moderne Behandlungen auf dem wissenschaftlichen Niveau für GKV Mitglieder erlaubt.
Die sozialpolitischen Folgen baden nicht nur die GKV- Versicherten aus, sondern auch die Kolleg*innen, die verantwortlich auch die weniger begüterten Patienten versorgen.
Dieses versäumte Engagement hätte eventuell eine Vorstandshonorierung auf der geforderten Höhe gerechtfertigt.

In den zuletzt beschlossenen Verträgen stand explizit, dass die (auch rückwirkend) Zusatzboni nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde gezahlt werden. Diese Zustimmung hat die Aufsichtsbehörde abgelehnt. Das oberste Gericht hat diese auch abgelehnt und die Revisionsbemühungen werden auch wegen unverhältnismäßigen Bereicherungsversuchen scheitern.
Dabei sollte es belassen werden!
Entschuldigung, das musste ich mir mal von der Seele schreiben.

Ich hoffe auf ihre Unterstützung.

Mit kollegialem Gruß 
Peter Scharf
(Sprecher der Fraktion Gesundheit)