BGH: Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann
Urteil vom 13. September 2018 – III ZR 294/16
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung unter anderem mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Honoraranspruch eines Zahnarztes für implantologische Leistungen entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist.
Siehe auch:
Spiegel, 13.09.2018: Patientin muss missratene Zahnbehandlung nicht bezahlen
Spiegel, 02.10.2015: Zahnimplantat-Pannen: Schrauben schief, Geld futsch
DAWR/recht-aktuell, 10.10.2018: Nutzlose Leistung: Kein Anspruch auf Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung