IUZB-Gerechtigkeitsantrag zur Änderung der neuen Beitragstabelle zugunsten angestellter ZÄ mit unter 20 Wochenstunden

Neue Beitragstabelle 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich fristgerecht für die kommende Delegiertenversammlung am 31. Mai 2018 einen Antrag stellen.

Die Delegiertenversammlung möge eine Änderung in der Beitragstabelle der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Berlin beschließen.

Die angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte nach § 32b Z-ZV werden bislang ausnahmslos in der Beitragsgruppe „b“ geführt.

Es sollte aber eine Differenzierung vorgenommen werden. Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte nur insgesamt halbtags oder weniger tätig sind (maximal 20 Wochenstunden), sollten diese in der Beitragsgruppe „c“ geführt werden.

  • Diese Differenzierung würde dem Geist der Beitragsordnung entsprechen, welche die Kollegen im öffentlichen Dienst über drei Beitragsgruppen verteilt.
  • Eine Zuordnung ist eindeutig möglich – über den Beschluss des Zulassungsausschusses.
  • Die 20-Wochenstunden sind ein Schwellenwert, welcher beim Überschreiten der anstellenden Praxis größere Vorteile bringt.
  • Die Gruppe ist vergleichsweise klein, so dass die Auswirkungen auf den Haushalt überschaubar bleiben. Laut Angaben der KZV (in der VV vom 19.03.2018) betrifft dies 85 von insgesamt 965 angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte nach § 32b Z-ZV.
  • Die Zuordnung dieser Zahnärztinnen und Zahnärzte würde Härten (durch die letzthin erfolgte 50 prozentige Beitragserhöhung) bei diesen nur in geringem Umfang tätigen Kollegen vermeiden, ohne dass diese ihr Einkommen (nach §5 der Beitragsordnung) offen legen müssten.
  • Diese Differenzierung würde der vielfältigen Lebenssituation der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte Rechnung tragen, in welcher z.B. diese neben der Kindererziehung nur eingeschränkt tätig sein können oder nach Aufgabe der eigenen Praxis diese noch in geringerem Umfang begleiten möchten.

.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Hessberger

 

________________

.

.
Dr. Andreas Hessberger

ist unter anderem:
– Mitglied der Delegiertenversammlung der ZÄK Berlin
– Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin

 

 

.