Amalgam: Kompromiss bei neuer EU-Quecksilberverordnung
Kompromiss bei neuer EU-Quecksilberverordnung – vorerst kein Phase-out von Amalgam
Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission haben sich am 6. Dezember 2016 auf einen Kompromiss bei der neuen EU-Quecksilberverordnung verständigt, mit der die Minamata-Konvention zur Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs umgesetzt werden soll.
Dementsprechend wird es kein Phase-out, d.h. ein allgemeines Verbot von Amalgam in der EU bis Ende 2022, geben. Die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten setzten sich mit der Forderung durch, Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial beizubehalten. Als Kompromiss kam man überein, dass von Seiten der Europäischen Kommission bis 2020 die Nutzung von Amalgam erneut überprüft wird. Dabei wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob auf Amalgam bis 2030 gänzlich verzichtet werden kann oder nicht.
Gleichwohl wird es ein Verwendungsverbot bei bestimmten Patientengruppen geben. So soll Amalgam zur Vorsicht ab Juli 2018 nicht mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren verwendet werden. Darüber hinaus müssen alle europäischen Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, mit hocheffizienten Amalgamabscheidern bis 2019 bzw. 2021 ausgerüstet sein. Zudem darf ab 2019 nur noch Amalgam in verkapselter Form verwendet werden.
Neu ist, dass die Mitgliedstaaten bis 2019 einen nationalen Aktionsplan für ein Phase-out von Amalgam ausarbeiten sollen. Ebenfalls neu ist, dass die Europäische Kommission einen Bericht darüber ausarbeiten muss, inwiefern es einen Bedarf gibt, den Ausstoß von Quecksilberemissionen in Folge von Feuerbestattungen europaweit gesetzlich zu regeln.
Schließlich wird in dem Kompromiss klargestellt, dass der einzelne Zahnarzt für das Abfallmanagement von Amalgam verantwortlich ist und die Sammlung der Abfälle nur durch zertifizierte Einrichtungen erfolgen darf.
Gegenwärtig befindet sich der Kompromisstext in der finalen Abstimmung auf Ebene des Rates. Es ist geplant, dass das Plenum des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2016 über den Kompromiss abstimmen soll. Damit könnte die neue EU-Quecksilberverordnung bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, PM vom 09.12.2016