KZV Berlin: IUZB-Antrag: LKA-Bericht soll als RPA-Bericht 2004 verwendet werden

Antrag zur Vertreterversammlung der KZV Berlin am 07. Juni 2010:

Die Vertreterversammlung möge beschließen:

Ich beantrage:

  1. Das der Vorstand der KZV Berlin unverzüglich allen Mitgliedern der Vertreterversammlung den
    Bericht über die Auswertung der bei der KZV Berlin am 08.12.2005 sichergestellten Unterlagen / Ziffer 8.5, Schadensermittlung 2004, Seiten 93 – 126
    des Berliner Landeskriminalamtes vom 26.10.2007 zu Az. 4 WiJs 408/06 übermitteln soll.
  2. Den Rechnungsprüfungsausschuss von der Erstellung eines eigenen Prüfungsberichtes für das Kalenderjahr 2004 zu entbinden und statt dessen den vorgenannten Bericht des LKA Berlin als Prüfbericht für das Jahr 2004 zu verwenden.

Begründung:

Der Verband der Zahnärzte von Berlin, der Berliner Landesverband des FVDZ und auch der Kammerpräsident Herr Dr. Schmiedel als Mitglied der Vertreterversammlung, bemängeln fortlaufend die angeblich hohen Kosten, welche der Rechnungsprüfungsausschuss verursachen soll.

Da das Kalenderjahr 2004 ausführlich und vollständig vom Berliner Landeskriminalamt geprüft wurde, kann dieser Bericht in vollem Umfang als Prüfbericht für das Kalenderjahr 2004 verwendet werden.

  • Weitere Feststellungen, als vom Landeskriminalamt ermittelt, kann der Rechnungsprüfungsausschuss auch nicht treffen.
  • Es fallen für den Haushalt der KZV dadurch keine Prüfkosten an.
  • Der Bericht liegt fertig vor und die Vertreterversammlung kann auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses des LKA Berlin somit unverzüglich über die Entlastung des Vorstandes auch für das Kalenderjahr 2004 abstimmen.

 

gez. Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung

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