Rechtswidrige MDK-Gutachten
Kein Zahnarzt muss die sogenannten MDK-Gutachten als Entscheidung z.B. beim Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten akzeptieren. Dies ist geltendes Recht. Die rechtswidrige Beauftragung der MDK-Praxis Drs. Münstermann und Bünger bei gesetzlich Versicherten ist der jetzigen KZV-Führung seit Jahren bekannt.
Der Gesetzgeber hat für die Beauftragung eines MDK-Gutachtens beim Zahnersatz enge Grenzen gesetzt. Der MDK soll z.B. nur beauftragt werden, um festzustellen ob Zahnersatz bei Asylsuchenden in schwebenden Verfahren ausnahmsweise unaufschiebbar notwendig ist.
Dies bedeutet: Für den Zahnersatz unserer Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der MDK nicht zuständig.
Seit langem versuchen wir von der IUZB den KZV-Vorstand zu einer Klarstellung gegenüber den niedergelassenen Kollegen zu bewegen. Anfangs wurde unser Einwand abgetan mit dem irreführenden Hinweis, dass beide MDK-Zahnärzte auch reguläre Zahnersatz-Gutachter seien. Dies trifft zwar zu, ist aber für das MDK-Gutachten ohne Belang!
Wenn der KZV-Vorstand dann die Kollegen auffordert, doch im Falle eines MDK-ZE-Gutachtens, einfach ein Ober-Gutachten zu beantragen, ist dies ein böses Foul. Damit würde das ohne rechtliche Grundlage erstellte MDK-Gutachten Basis einer Eskalation.
Inzwischen musste aber der KZV-Vorstand gegenüber uns einräumen, dass die MDK-ZE-Gutachten in Berlin ohne rechtliche Grundlage bei unseren Patienten erfolgen. Nach dem Motto: Wer das gegen sich akzeptiert ist selber schuld.
Dies ist für uns inakzeptabel. Wir erwarten eine Klarstellung gegenüber den Kollegen.
Dr. Andreas Hessberger
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Dr. Andreas Hessberger
ist unter anderem
– Mitglied im KZV-Haushaltsausschuss
– Mitglied im Zulassungsausschuss
– Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
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- Weitere Information: Prüfgremien – ein Hintergrund von Dr. Andreas Hessberger – lesen
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Nachtrag vom 28. April 2016:Kurz vor der Wahl versucht der KZV-Vorstand das Thema MDK abzuräumen – und erklärt erstmals in einem Rundschreiben die MDK-Gutachten für unrechtmäßig.
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