Rechtswidrige MDK-Gutachten

Kein Zahnarzt muss die sogenannten MDK-Gutachten als Entscheidung z.B. beim Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten akzeptieren. Dies ist geltendes Recht. Die rechtswidrige Beauftragung der MDK-Praxis Drs. Münstermann und Bünger  bei gesetzlich Versicherten ist der jetzigen KZV-Führung seit Jahren bekannt.

Der Gesetzgeber hat für die Beauftragung eines MDK-Gutachtens beim Zahnersatz enge Grenzen gesetzt. Der MDK soll z.B. nur beauftragt werden, um festzustellen ob Zahnersatz bei Asylsuchenden in schwebenden Verfahren ausnahmsweise unaufschiebbar notwendig ist.

Dies bedeutet: Für den Zahnersatz unserer Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der MDK nicht zuständig.

Seit langem versuchen wir von der IUZB den KZV-Vorstand zu einer Klarstellung gegenüber den niedergelassenen Kollegen zu bewegen. Anfangs wurde unser Einwand abgetan mit dem irreführenden Hinweis, dass beide MDK-Zahnärzte auch reguläre Zahnersatz-Gutachter seien. Dies trifft zwar zu, ist aber für das MDK-Gutachten ohne Belang!

Wenn der KZV-Vorstand dann die Kollegen auffordert, doch im Falle eines MDK-ZE-Gutachtens, einfach ein Ober-Gutachten zu beantragen, ist dies ein böses Foul. Damit würde das ohne rechtliche Grundlage erstellte MDK-Gutachten Basis einer Eskalation.

Inzwischen musste aber der KZV-Vorstand gegenüber uns einräumen, dass die MDK-ZE-Gutachten in Berlin ohne rechtliche Grundlage bei unseren Patienten erfolgen. Nach dem Motto: Wer das gegen sich akzeptiert ist selber schuld.

Dies ist für uns inakzeptabel. Wir erwarten eine Klarstellung gegenüber den Kollegen.

Dr. Andreas Hessberger

.
.

dr-andreas-hessberger

.

Dr. Andreas Hessberger
ist unter anderem
– Mitglied im KZV-Haushaltsausschuss
– Mitglied im Zulassungsausschuss
– Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin

.

.

  • Weitere Information: Prüfgremien – ein Hintergrund von Dr. Andreas Hessberger lesen

.

!

Nachtrag vom 28. April 2016:

Kurz vor der Wahl versucht der KZV-Vorstand das Thema MDK abzuräumen – und erklärt erstmals in einem Rundschreiben die MDK-Gutachten für unrechtmäßig.
Ein Erfolg der jahrelangen Arbeit der IUZB!

.

.

.