Vernichtung von wichtigen Originalunterlagen (-unterschriften) kann den Nachweisbeweis verhindern

Im nachfolgenden Fall konnte eine Familienkasse dem Gericht ein Original-Dokument nicht zur Verfügung stellen, da es nach dem Einscannen vernichtet wurde. Eine Mutter hat bestritten, dass die Unterschrift auf der Kopie von ihr stammte:

  • Finanzgericht Münster, 14 K 1542/15 AO, Urteil vom 24.11.2015

Kann nämlich eine Urkunde … nicht mehr im Original vorgelegt werden, ist bei der Abbildung einer Unterschrift im Wege einer Fotokopie oder einer Telekopie die Gefahr von Manipulationen sehr groß. Auch können derartige Manipulationen, etwa durch Einkopieren einer echten Unterschrift in ein anderes Schriftstück, – anders als bei einem Schriftstück mit einer Originalunterschrift – kaum festgestellt werden. Gerade wegen dieser technischen Manipulationsmöglichkeiten lehnen es … Schriftsachverständige regelmäßig ab, eine ihnen nicht im Original vorgelegte Handschrift auf ihre Echtheit zu überprüfen (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 24.05.2000 – 17 U 225/98, Monatsschrift für Deutsches Recht 2000, 1330).

Hinzu kommt, dass eine Finanzbehörde dann, wenn entscheidungserhebliche Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung gezielt während des laufenden Verfahrens vernichtet werden, ihre Ansprüche gerade nicht mehr auf eben diese entscheidungserheblichen Originalunterlagen stützen darf, deren Echtheit der Steuerpflichtige bestreitet (vgl. BFH-Beschluss vom 05.02.2014 – X B 138/13, BFH/NV 2014, 720).

In diesen Fällen muss es der Rechtsstaat vielmehr aushalten können, wenn in einem Einzelfall ein möglicherweise zugunsten der Finanzbehörde entstandener Anspruch nicht mehr festgesetzt werden kann, weil die Beweismittel im Bereich der Finanzverwaltung vernichtet worden sind und sich die vom Steuerpflichtigen angerufenen Gerichte daher kein eigenes Bild vom Sachverhalt mehr machen können. Der Rechtsstaat wäre hingegen in seinem Kern betroffen, wenn eine möglicherweise nicht entstandene Steuerschuld festgesetzt und nur deshalb gerichtlich bestätigt wird, weil das Gericht wegen der unberechtigten Aktenvernichtung durch die Behörde zu einer eigenen und unabhängigen Prüfung des Sachverhalts nicht mehr in der Lage ist (vgl. BFH in BFH/NV 2014, 720).

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