Einstimmige DV-Resolution: Die Zahnärztekammer Berlin fordert Integration der Asylbewerber und Sicherung der dualen Ausbildung
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin hat am 28. April 2016 folgende Resolution einstimmig verabschiedet:
„Die Zahnärztekammer Berlin fordert den Senat von Berlin auf, umgehend zusätzliche erforderliche Sachmittel sowie notwendige personelle Verstärkung für die Beschulung der Asylbewerber im OSZ II Gesundheit und Medizin Rahel Hirsch bereitzustellen. Gleichzeitig muss ein reibungsloser Ablauf der bewährten dualen Ausbildungsgänge gewährleistet bleiben. Eine Querfinanzierung oder Organisation auf Kosten bestehender Ausbildungsgänge ist nicht akzeptabel.“
Hintergrund dieser Resolution ist die gemeinsame Forderung der Berliner Zahnärzte sowie des Berufsbildungsausschusses an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin, die Asylbewerber schnellstmöglich in die Ausbildung zu integrieren unter gleichzeitiger Sicherstellung und Gewährleistung der Abläufe der bewährten Ausbildungsgänge. „Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich die Willkommenskultur für Migrantinnen und Migranten. Gleichzeitig möchten wir jedoch sichergestellt wissen, dass unser duales Ausbildungssystem nicht unter weiteren Einschränkungen leidet“, erklärt Dr. Michael Dreyer, Vizepräsident der Zahnärztekammer Berlin.
Anlass für diesen Appell sind die von der Rahel-Hirsch-Schule Oberstufenzentrum Gesundheit/Medizin (OSZ Gesundheit II) vorgesehenen Änderungen der Schulzeiten für das 1. Semester der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab August 2016. Bisher fand der Unterricht an zwei Tagen in der Woche von 8:00 bis 13:20 Uhr statt. Durch die Neuregelung der Schulzeiten soll der Unterricht nun auch am Nachmittag stattfinden: So wird dann beispielsweise ein Berufsschultag mit acht Unterrichtseinheiten von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr inklusive Pausenzeiten und ein Berufsschultag mit vier Unterrichtseinheiten von 8:00 Uhr bis 11:20 Uhr oder 11:50 Uhr bis 15:00 Uhr inklusive Pausenzeiten durchgeführt werden. „Diese Umstrukturierungen kosten unseren Auszubildenden nicht nur in den meisten Fällen ihren freien Nachmittag“, so Dr. Dreyer „sondern sie bedeuten auch Einschränkungen für die praktische Ausbildung sowie einen erheblichen Eingriff in einen reibungslosen Praxisalltag während des Berufsschulunterrichts.“ Ein Berufsschultag mit acht Unterrichtseinheiten sei für schwächere Schülerinnen und Schüler zu lang, um die benötigte Aufmerksamkeit über den gesamten Zeitraum aufrecht zu erhalten. Zudem würden insbesondere bei minderjährigen Auszubildenden die durch die Neuregelung entstehenden Minusstunden in der praktischen Ausbildung ein größeres Problem darstellen. Denn aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes darf dieses Stundendefizit nicht ohne Weiteres ausgeglichen werden.
Quelle: Pressemitteilung der Zahnärztekammer Berlin vom 03.05.2016
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