KZV Berlin: Selektivverträge – und selektive Wahrnehmung des „Verbandes der Zahnärzte von Berlin“

Dass Selektiv-Verträge höchst problematisch für Vertragszahnärzte und Versicherte sind, liegt auf der Hand, wenn man sich einen solchen Vertrag einmal in aller Ruhe durchliest und diesen mit der täglichen vertragszahnärztlichen Praxis abgleicht. Dazu hat die IUZB in aller Deutlichkeit Stellung genommen und dementsprechend mit allen anderen Fraktionen in der Vertreterversammlung einer entsprechenden Resolution zugestimmt.

Aber: „Wie man’s macht, macht man’s falsch.“

Denn diese Einstimmigkeit ist dem Verband der Zahnärzte von Berlin dann doch suspekt. Der IUZB wird in einem Beitrag in der Mitgliederzeitung dieses Verbandes vom Oktober 2009 flugs unterstellt, sie sei ja gar nicht richtig dagegen, denn eine „DAZ“-Veröffentlichung bringe wieder die „Genossenschaft“ in die Diskussion.

Nun ist die IUZB und der DAZ nicht identisch und die IUZB in den DAZ auch nicht eingebunden. Da gibt es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe – eine für einen Funktionär des „Verbandes der Zahnärzte von Berlin“ vielleicht etwas ungewohnte Vorstellung. Und es gibt naturgemäß unterschiedliche Meinungen, die diskutiert – aber auch akzeptiert werden. Auch das ist für einen Funktionär dieses Verbandes möglicherweise schwierig vorzustellen. Anders lässt sich der Rückschluss von einer punktuellen Zusammenarbeit auf eine „Einbindung“ jedenfalls schwerlich erklären.

Und nur mal so am Rande: Angesichts des Selbstbedienungsladens für Funktionäre, zu dem der „Verband der Zahnärzte von Berlin“ die KZV Berlin gemacht hat, können einem die unbestreitbaren Vorteile der Organisation in der KZV schon vor Augen verschwimmen. Und wer sich unseren wackeren KZV-Justitiar vorstellt, wie er einer Krankenkasse „auf allen Verwaltungs- und Regelungsebenen Paroli bietet“, weiß nicht, ob er lachen oder weinen soll….

Aber es gibt Unterschiede in der Ablehnung des Selektivvertrages der DAK zwischen dem „Verband der Zahnärzte von Berlin“ und der IUZB. Die wollen wir nicht leugnen.

Da ist erst einmal die Herangehensweise: Als die Mitglieder der IUZB in der außerordentlichen Vertreterversammlung am 14.10.2009 der Resolution gegen den Selektivvertrag der DAK zustimmten, kannten sie diesen Vertrag. Kollege Gneist hatte ihn vollständig besorgt. Ein Anruf hatte genügt.

Vor der Diskussion der Resolution musste das KZV-Vorstandsmitglied Herr Herzog einräumen, über keine vollständige Ausgabe dieses Vertrages zu verfügen. Seine guten Verbindungen zu den Krankenkassen hatten nicht ausgereicht? Der Resolutionsentwurf war demnach ohne Kenntnis vom vollständigen Vertrag angefertigt worden. Herr Kollege Gneist stellte darauf hin der KZV ein Exemplar zur Verfügung.

Und der „Verband der Zahnärzte von Berlin? Hat sich jedenfalls nicht durch Sachkenntnis hervorgetan oder einen vollständigen Vertrag beschafft. Was man nicht kennt, kann man um so besser verurteilen, scheint sein Wahlspruch.

Einmal mehr ersetzt dieser Berufsverband Kompetenz durch „stramme Haltung“. Und wenn das nicht reicht, muss schrilles Gezeter weiterhelfen.

Und hinzu tritt auch noch die strategische Herangehensweise:

Die IUZB kämpft seit Jahren unentwegt für den Erhalt der KZV Berlin. Dabei weiß die IUZB, dass dies nur dann gelingen kann, wenn die Kolleginnen und Kollegen dieses System nicht als notwendiges Übel hinnehmen, sondern seine Vorzüge erkennen und offensiv einfordern. Und dafür muss sich speziell bei der KZV Berlin noch so vieles ändern.

Aber die IUZB ist zuversichtlich: Jeder Schlag gegen Selbstbereicherung auf Kosten der Kollegen, jede aufgedeckte Selbstbedienung von KZV- und Berufsverbandsfunktionären, jede öffentlich gemachte Mauschelei – dient einer starken und von den Kollegen geachteten KZV.

Und der „Verband der Zahnärzte von Berlin“?

Verteidigt nicht die KZV, sondern die Art und Weise, wie die KZV Berlin seit Jahren benutzt und moralisch heruntergewirtschaftet wird. Er wird wissen, warum…

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