KZV Berlin: Einstimmige VV-Resolution gegen Selektivverträge
.Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung K.d.ö.R. hat einstimmig – so auch mit den Stimmen der IUZB Fraktion – eine Resolution gegen den Selektivvertrag der DAK, einiger BKKen und der BIG direkt gesund mit der Indento GmbH verabschiedet:
Resolution der Vertreterversammlung der KZV Berlin zu den Selektivverträgen der Krankenkassen
Die Vertreterversammlung der KZV Berlin lehnt den Selektivvertrag der DAK, einiger BKKen und der BIG direkt gesund mit der Indento GmbH als kollegenfeindlich und patientenschädlich ab! Durch dieses Netzwerk kommt es nicht nur zu einer unzumutbaren Einschränkung der zahnärztlichen Entscheidungsfreiheit, es entsteht auch eine unangemessene Begünstigung eines einzelnen Zahntechnikanbieters. Die Mitglieder der Vertreterversammlung stellen dazu fest:
- Den Interessen der Patienten ist damit nicht gedient. Bisher konnte jeder Versicherte den Zahnarzt seines Vertrauens frei auswählen, unabhängig davon, welcher Krankenkasse er angehörte. Wenn es künftig eigene „DAK-Zahnärzte“ gibt und der Patient seinen Zahnarzt nicht mehr frei wählen kann, ist das nicht zu seinem Vorteil und widerspricht im Übrigen auch dem Gesetz der freien Arztwahl (§ 76).
- Unter den Kriterien des § 135 a – Qualitätsmanagement – und den §§ 136 ff – Qualitätssicherung – ist es unverständlich, dass Krankenkassen sich diesem Vertrag anschließen. Die Interessen der Patienten werden hier außer Acht gelassen.
- Die Verpflichtung, die Patienten gut zu versorgen, trägt in diesem Vertrag allein der Zahnarzt, im Zahnersatzbereich sogar über eine deutlich verlängerte „Garantie“-Zusage. Er allein wird in die Pflicht genommen für das Qualitäts- und Leistungsversprechen der Kassen gegenüber deren Versicherten!
- Vorteile bestehen in diesen Verträgen allein für die Krankenkassen, für das an diesem Vertrag beteiligte Labor und die Handelsgesellschaft. Der Zahnarzt bezahlt für das Versprechen, eventuell mehr Patienten zu bekommen, mit seiner Unabhängigkeit und Freiheit. Er muss sich an eine Krankenkasse beziehungsweise an eine Managementgesellschaft verdingen, sich an ein ihm fremdes Labor binden und chinesischen Zahnersatz eingliedern!
- Selektivverträge zerstören mittelfristig die seit Jahrzehnten in Form der Körperschaften erfolgreich entwickelten Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung.
- Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung kann im Selektivvertrag nicht sichergestellt werden!
- Die zahntechnischen Labore werden den Zahnärzten vorgeschrieben, z. Zt. ist das allein IMEX in Essen mit chinesischen Importen. Der Zahnarzt hat keine Möglichkeit mehr, die Qualität des Labors zu überprüfen!
- Insbesondere die Ausgestaltung der Qualitätsanforderungen, wie sie im Selektivvertrag – § 73 c Abs. 4 SGB V – vorgeschrieben ist, kann nicht umgesetzt werden!
- Durch diesen Vertrag werden weitere Arbeitsplätze in den zahntechnischen Laboren in Berlin und Brandenburg gefährdet. Angesichts einer Arbeitslosenquote von 13,4 % in der Region ist es nicht nachvollziehbar, dass Krankenkassen diese Entwicklung noch vorantreiben!
Die Vertreterversammlung warnt vor der Marktübermacht der Kassen und deren Vertragsapparaten, die von einer Fusion zur nächsten immer größer werden und den Praxen die Daumenschrauben anlegen. Es liegt auf der Hand, dass der Zahnarzt in solchen Vertragskonstrukten schnell zum schlecht bezahlten Kassenhandlanger mutiert.
Nur ein geschlossener Berufsstand – und dafür steht die Vertreterversammlung der KZV Berlin – kann das verhindern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KZV Berlin (Pressemitteilungen) und in unserer Meldung vom 01.10.2009 „IUZB gegen Selektivverträge„.
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