IUZB gegen Selektivverträge
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– IUZB arbeitet konstruktiv innerhalb der VV der KZV Berlin an einer entsprechenden Resolution mit
– IUZB unterstützt vorbehaltlos DAZ Kritik vom 18.08.2009
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Die IUZB bekräftigt erneut ihre Ablehnung zu von den Krankenkassen angebotenen Selektivverträgen, denn Selektivverträge
- Beschränken die freie Arztwahl der Bürgerinnen und Bürger.
- Zerstören die seit Jahrzehnten in Form der Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgreich entwickelten Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung.
Selbst von der Politik und über alle Parteien hinweg wurde unsere Selbstverwaltung bisher präferiert. - Bedrohen die in freiberuflicher Trägerschaft ausgeübte Zahnheilkunde. Die trotz aller wirtschaftlichen Beschränkungen durch die Krankenkassen immer noch ein Vorteil für das Patientenwohl hervorgebracht hat.
- Gefährden die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung. Nur die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterliegen nämlich dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag.
Keine Krankenkasse! - Entsolidarisieren die Zahnärzteschaft.
- Unterwandern das Vertrauensverhältnis Patient – Arzt. Da es nur noch um das wirtschaftliche Interesse einer Krankenkasse und ihrer bevorzugten ausländischen Zahnlaboratorien geht.
- Vernichten deutsche Arbeitsplätze, welche bisher mit deutschen Steuergeldern und Versichertenbeiträgen finanziert wurden.
Jetzt sollen diese Gelder zum Teil ins Ausland abfließen.
Aus diesem Grund beschloss die Vertreterversammlung der KZV Berlin mit allen Stimmen der IUZB, eine entsprechende Resolution vorzubereiten und diese auf einer außerordentlichen Vertreterversammlung zu beschließen.
Es ist nicht Ziel der IUZB, Kolleginnen oder Kollegen, die, möglicherweise aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus zu diesem vermeintlichen Rettungsanker gegriffen haben oder denen die Gesamtzusammenhänge und möglichen Folgen ihres Handelns nicht bewusst sind, bereits einen Selektivvertrag unterzeichnet haben, auszugrenzen oder zu verunglimpfen. Wir sind aber dafür, jenen Kolleginnen und Kollegen deutlich die Folgen dieser Selektivverträge vor Augen zu führen.
Pressemitteilung DAZ, 18.08.2009:
Zahnärzteverband DAZ übt Kritik an Sondervertrag:
DAK gefährdet die freiberufliche Tätigkeit der ZahnärzteKöln, den 18.08.2009 – Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat mit der „Indento GmbH“ im Bereich Zahnmedizin einen Selektivvertrag abgeschlossen. Die Firma Indento GmbH organisiert als Managementgesellschaft das von der Firma „Imex Dental und Technik GmbH“ initiierte Netzwerk „dent-net“ (Zusammenschluss von Krankenkassen, Zahnärzten und „Imex“), welches den Patienten eine preiswerte Versorgung mit Implantaten und Zahnersatz ermöglichen soll sowie eine kostengünstige Zahnreinigung. „Imex Dental und Technik GmbH“ importiert u. a. Zahnersatz aus Singapur und China.
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) lehnt diese Form von Netzwerk entschieden ab. Ein Netzwerk, das von einem Dentallabor unter Beteiligung von Krankenkassen organisiert wird, greift in die Therapiefreiheit des Zahnarztes ein. Die Auswahl des Zahntechnikers, mit dem eine Versorgung erarbeitet werden soll, muss dem behandelnden Zahnarzt überlassen bleiben. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Labor, die auch von individuellen Faktoren abhängig ist, bestimmt in erheblichem Maß die Qualität der eingegliederten Versorgung.
Die DAK und „Imex“ machen für ihr Netzwerk Propaganda und empfehlen den Patienten diejenigen Behandler, die dem Netzwerk angehören. Dadurch werden Zahnärzte unter Druck gesetzt, diesem Netzwerk ebenfalls beizutreten, obwohl es auch andere, zum Teil deutlich günstigere Anbieter von Zahnersatz gibt. Dieses Netzwerk ist nicht nur eine unzumutbare Einschränkung der zahnärztlichen Entscheidungsfreiheit, sondern auch eine unangemessene Begünstigung eines Zahntechnikanbieters.
Die Zahnärzte, die diesem Einkaufsmodell beitreten, begeben sich in die Abhängigkeit von einem Dentallabor und einer Ersatzkasse sowie von einigen Betriebskrankenkassen. Sie geben damit in einem wichtigen Bereich ihre Freiberuflichkeit auf. Sie müssen sich z. B. verpflichten, „Professionelle Zahnreinigung“ zu einem von der Managementgesellschaft „Indento GmbH“ festgelegten Einheitspreis durchzuführen. Sie werden damit „geködert“, von der DAK und einigen Betriebskrankenkassen Patienten zugewiesen zu bekommen. Sollte dieses Netzwerk erfolgreich sein, ist zu befürchten, dass den beteiligten Zahnärzten zukünftig noch ganz andere Zugeständnisse abverlangt werden, die aus den finanziellen Interessen von „Imex“ und den Haushalts- und Marketinginteressen der „DAK“ sowie anderer beteiligter Krankenkassen entspringen.
Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde fordert alle Zahnärzte auf, die Interessen ihrer Patienten im Auge zu behalten, die nur durch unabhängige Zahnärzte gewährleistet werden. Kurzfristige eigene Vorteile durch die Zuweisung von Patienten können die Gefahren nicht aufwiegen, die durch das ordnungspolitisch unverständliche Vorgehen der „DAK“ für die Existenz der freiberuflich niedergelassenen Zahnärzte drohen. Es ist auch im Interesse der Patienten, von einem von Krankenkasse und Dentallabor unabhängigen Zahnarzt behandelt zu werden.
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.
Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.
Der Vorstand
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