Übergangsgeld schon vor Amtsantritt?

  • Zahnärzte entdecken Herz für Übergangsgelderlesen

Die „Sache“ ist wohl „noch schlimmer“, als in dem Artikel von Herrn Müller bei „kma medien“ dargestellt.

Die vorgelegte Beschlussvorlage zur Übergangsregelung ist unübersichtlich geschrieben und leider fehlt eine Erläuterung. Aber anscheinend geht es möglicherweise sogar darum, einen potentiellen, designierten Präsidentennachfolger aus dem derzeitigen Vorstand schon vor seinen Amtsantritt bereits gut „vor-versorgt“ in sein neues Amt zu schicken.

Zwar soll ein Übergangsgeld „nur“ an den Präsidenten und den Vizepräsidenten gezahlt werden. Eine Anwartschaft soll sich aber wohl nicht nur aus den konkreten Zeiten der Amtsausübung als Präsident oder Vizepräsident errechnen, sondern aus den Gesamtzeiten als Mitglied im Vorstand, „bei einer Mitgliedschaft von mindestens vier Jahren“. „Für jedes Jahr der Mitgliedschaft“ – also offenbar im Vorstand ! – sollen dann zwei monatliche Aufwandsentschädigungen geleistet werden, bei einer Begrenzung auf maximal 16 monatliche Aufwandsentschädigungen; vorgesehen sind also maximal acht anrechenbare Amtsjahre im Vorstand. Dies eröffnet aber auch die Möglichkeit, dass ein ausscheidender Präsident nach zum Beispiel nur zwei Jahren Amtszeit als Präsident das Übergangsgeld von maximal 65.600,00 € beanspruchen könnte, wenn er nur über genügend weitere Amtsjahre als „einfaches“ Vorstandsmitglied verfügt.

  • Dies würde konkret bedeuten, dass auch dem Vizepräsidenten Herrn Dr. Dreyer (FVDZ) sofort nach Inkrafttreten der Regelung ein Anwartschaftsvolumen von 22.400,00 € zugeteilt wird, verbunden mit einer Steigerungsperspektive auf 44.800,00 €.  Herr Dr. Dreyer ist zwar erst seit dem 17.02.2011 Vizepräsident, jedoch seit dem 29.01.2009 Mitglied im Vorstand und würde so die Vierjahreshürde sofort überspringen.
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  • Aber auch einer der möglichen potentiellen, designierten Präsidentennachfolger aus dem derzeitigen Vorstand würde davon profitieren, wenn er nominiert und gewählt wird. In Frage kommen hier zum Beispiel Herr Dr. Heegewaldt, Herr Dr. Kesler oder Herr Dr. Kuhn (alle VdZvB), welche alle drei seit dem 01.02.2007 „Mitglieder des Vorstands“ sind. Falls einer von ihnen vielleicht sogar „vorzeitig“ neuer Präsident werden würde, so würde dies für ihn sofort zu einer Anwartschaftsverbuchung von 49.200,00 € führen, mit einer Steigerungsperspektive auf 65.600,00 €, nach nur zwei Jahren Amtszeit. Na, wenn das kein „Geschenk“ ist… ?
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  • Und man mag sich gar nicht ausrechnen was es kosten kann, wenn es zu weiteren Wechseln im Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten kommen sollte und diese Ämter dann von (ehemaligen) „einfachen“ Vorstandsmitgliedern besetzt werden, die alle ihre Antwartschaftszeiten fast voll haben und nur noch eines der beiden Ämter benötigen, um ihren finanziellen Anspruch auch geltend machen zu können.

Diese Systematik hat daher mit einer echten Hilfe zur Wiederaufnahme der vollberuflichen vertragsärztlichen Tätigkeit nach Amtsaufgabe offenbar nur noch wenig zu tun, sondern stellt eher eine „Gratifikation“ für „verdiente Funktionäre“ dar. Scheinbar braucht es auch einen finanziellen Anreiz, um bestimmte Kolleginnen oder Kollegen bzw. Kammermitglieder zu bewegen, sich für die beiden höchsten Exekutiv-Ämter der Berliner Zahnärztekammer zu bewerben – oder aber, eben auch wieder abzudanken.

Ehrenamt? Ade!

Der Präsident der Zahnärztekammer Berlin erzielte im Jahr 2012 an festen Aufwandsentschädigungen und variablen Sitzungsgeldern eine Entschädigung von im Durchschnitt knapp 6.000,00 €/Monat. Der Vizepräsident knapp 3.600,00 €/Monat und die „einfachen“ Vorstandsmitglieder zwischen 2.000,00 und 2.800,00 €/Monat.

Man darf daher auf die Begründungen und Erläuterungen der Herren Dr. Schmiedel und Dr. Dreyer und der Mehrheitskoalition des Verbandes der Zahnärzte von Berlin und dem Berliner Landesverband des FVDZ in der Delegiertenversammlung am kommenden Donnerstag gespannt sein.