VZB: Bericht von der VV vom 28.03.2009

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Am Sonnabend, den 28.03.09 fand in den Räumen des VZB die 7. ordentliche VV statt.

Die Versammlung ist für Mitglieder öffentlich. An alle Empfänger des Infobriefes 03/2008 hatten wir die Tagesordnung am 27.03.2009 übermittelt, verbunden mit der dringenden Empfehlung, vom ihrem Recht Gebrauch zu machen und an der Versammlung als Zuschauer teilzunehmen.

Nachfolgend als Vorabinformation ein Zuschauerbericht von unserer stellv. Vereinsvorsitzenden Karola Hein, welche als Gast bei der VV anwesend war:

TOP 1.  Begrüßung und Regularien
Nach der Begrüßung wurden die Anwesenheit und damit die Beschlussfähigkeit überprüft, diese war bei 8 anwesenden Vertretern gegeben.

TOP 2.  Anträge
Anträge wurden nicht gestellt

TOP 3.  Satzung des VV (nur informell)
Hierbei ging es um die Neuregelung des Versorgungsausgleiches bei Scheidung
a) Diese Neuregelung wurde am 06.03.09 vom Gesetzgeber beschlossen.
b) Realteilung de facto für alle Fälle im Standardverfahren
c) keine Systemübergreifende Ausgleiche mehr gewünscht
d) Parteivereinbarungen sollen mehr Bedeutung erhalten.
– Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung für Nichtmitglieder möglich
– Wegfall der BU-Rente für Nichtmitglieder, wenn entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen

Der jetzige Status der Nichtmitglieder:
– BU-Rente wird gezahlt
– Hinterbliebenenrente wird nicht gezahlt, dafür der Ledigenzuschlag von 10 %
– Ausnahme: Waisenrente für die hinterbliebenen Kinder des Mitglieds

Vorteile einer Satzungsänderung:
– keine Probleme bei der Einschätzung der BU eines Nichtmitgliedes

Nachteil:
– Gewährung eines garantierten Alterszuschlages wegen Wegfall eines nur kalkulatorisch anzusetzenden BU-Risikos im Versorgungsausgleich
– Berechnung von Kosten und Nutzen für das VZB detailliert erst noch notwendig

TOP 4. Bericht des Verwaltungsausschusses
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Hier referierte der Direktor zu folgenden Themen:

a) Entwicklung des Rechnungszinses
b) Kapitalergebnisse 2008
c) Kapitalprognose
d) staatsanwaltliches Verfahren

Die Punkte a) – c) wurden vom Direktor mit einem Powerpoint-Vortrag referiert.
Schöner wäre es sicherlich, wenn die Vertreter des VZB diesen als Script vorzuliegen hätten. Es böte sich so die Möglichkeit für die Vertreter an, sich im Vorfeld in die Themen einzuarbeiten, und in der Vertreterversammlung dann gezielter nachfragen zu können.

Aber selbstverständlich müsste dieser Wunsch aus der VV des VZB selbst kommen.

Ich bin mir sicher, dass der Direktor sich aufgeschlossen zeigen würde.
Denn auch wenn man sich Notizen macht, fällt es doch manchmal im Nachgang schwer, sie nachzuvollziehen.

Da es unseren eigenem Vertreter nicht anders geht als mir, sollte hier vielleicht doch etwas verändert werde.

Schließlich geht es ja um unser wertvolles Geld.

Und es ist ja wie gesagt noch nicht allzu lange her, dass ein erheblicher Teil davon sich in Luft auflöste.

Ich jedenfalls entnahm dem Bericht des Direktors, dass vermeintlich alles Bestens ist.

zu d) hierzu wollte sich der Direktor auf juristischen Rat hin nicht äußern.

Nur soviel könne er mitteilen, dass die Ermittlungen des Berliner Landeskriminalamtes abgeschlossen seien und man nun abwarten müsse, was die Staatsanwaltschaft unternehme.

Man werde die VV des VZB noch vor der Sommerpause schriftlich informieren.

Unser Vertreter fragte daraufhin den Direktor, ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sich weiterhin nur auf den per 31.12.2006 vorzeitig aus dem Amt geschiedenen stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses beziehen würden oder die Ermittlungen auch auf weitere Personen ausgedehnt wurden?

Der Direktor sagte hierzu, dass inzwischen auch gegen weitere Personen ermittelt werde, doch keiner dieser Personen wäre in diesem Sitzungsraum anwesend.

Sollten weitere Informationen gewünscht werden, so könne diese nur gegeben werden, wenn zuvor die Öffentlichkeit ausgeschlossen würde. Dies könne aber nicht er beschließen, sondern müsse als Antrag aus der VV heraus geschehen.

Dieser Antrag erfolgte jedoch nicht.

Ganz im Gegenteil, in der folgenden Diskussion der VV wurde von einem Vertreter betont, er wüsste nicht, was er mit einer solchen Information anfangen solle.

Auf den Einwand unseres Vertreters in der VV, man habe nicht nur ein Recht auf Information, sondern auch die Pflicht sich zu informieren um später ggf. Entscheidungen treffen zu können, wurde nicht reagiert. Im Gegenteil ein anderer Vertreter der VV war sogar der Meinung, damit sollten sich die Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss) beschäftigen und erst nachrangig die VV des VZB.

Dafür, dass die VV des VZB nach der Satzung dessen höchstes Organ ist, sind diese Einstellungen kaum nachzuvollziehen!

Selbst auf den Hinweis eines Vertreters, man würde damit doch eher dafür sorgen, dass der Gerüchteküche Tür und Tor geöffnet würden, wurde nicht reagiert.

Nachdem es ja leider noch nicht allzu lange her ist, das das VZB einen dreistelligen Millionenbetrag verlor, ist es doch nahezu unglaublich, dass die VV ein solches Verhalten an den Tag legt.

Noch dazu, da ein Mitglied des Verwaltungsausschusses bemerkt, dass, wären die Vertreter der VV informiert, sie doch erhebliches Magengrummeln bekämen.

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Mein Bericht ist bitte nur als Vorabinformation zu verstehen.
Alles Weitere ergibt sich dann verbindlich aus dem späteren Sitzungsprotokoll, welches üblicherweise auch auf der Website des VZB veröffentlicht werden wird.

12. Mai 2009

gez. Karola Hein
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