VZB Bekanntgabe: Hinweise zur Bearbeitung Ihrer Anliegen

Bekanntgabe des VZB:

Hinweise zur Bearbeitung Ihrer Anliegen

Sehr geehrte Mitglieder,

wir wissen, dass die derzeitige Situation des Versorgungswerks viele von Ihnen beunruhigt, und wir nehmen dieses Anliegen ernst. Gleichwohl müssen wir feststellen, dass Mitarbeiterinnen unserer Mitgliederverwaltung in den vergangenen Wochen im Kontakt mit einzelnen Mitgliedern wiederholt persönliche Angriffe erleben mussten.

Wir bitten Sie daher – telefonisch, schriftlich und in jeder anderen Form der Kontaktaufnahme – um einen sachlichen und respektvollen Umgang mit unseren Beschäftigten. Unsere Mitarbeiterinnen setzen die Beschlüsse der Organe um; sie sind nicht Adressat persönlicher Vorwürfe.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund des anhaltend hohen Arbeitsanfalls kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Wir versenden vorübergehend keine gesonderten Eingangsbestätigungen. Auf die Wahrung von Fristen hat dies keinen Einfluss: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Schreibens bei uns, nicht der Zeitpunkt unserer Antwort. Fristgebundene Vorgänge – insbesondere Anträge, Widersprüche und Nachweise – werden vorrangig bearbeitet.

Anfragen zur wirtschaftlichen Lage des Versorgungswerks

Zu den Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage auf laufende Renten und Anwartschaften wird derzeit unter Einbeziehung externer Sachverständiger ein Konzept erarbeitet. Über dieses Konzept entscheidet nach Abschluss der Arbeiten die Vertreterversammlung; soweit Satzungsänderungen erforderlich werden, bedürfen diese zusätzlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Belastbare Zwischenergebnisse liegen derzeit nicht vor. Wir können deshalb Einzelanfragen hierzu inhaltlich nicht beantworten und bitten Sie – auch im Interesse einer zügigen Bearbeitung der übrigen Vorgänge – von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Sobald Ergebnisse vorliegen, informieren wir alle Mitglieder von uns aus.

Information

Aktuelle Informationen stellen wir fortlaufend im Mitgliederportal bereit, insbesondere durch die Veröffentlichung der Protokolle der Vertreterversammlung. Wir empfehlen Ihnen, das Portal regelmäßig aufzurufen.

Ihr VZB

Quelle: Webseite VZB, Abgerufen am 11.09.2026