Und nochmal die Tapeten

RA-Online, 23.06.2023:

Dann noch ein Leserhinweis auf ein Urteil des LG Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zutreffend als reale Kuriosität bezeichnete Entscheidung des LG Köln (https://iuzb.de/?p=41267) zu Fototapeten hat jetzt ein Gegenstück aus Düsseldorf, auf das ich Sie gern hinweise:

Mit freundlichen Grüßen

 

Vorhergehend: