VZB: Vertreterversammlung beschließt Renten- und Anwartschaftserhöhungen

Am vergangenen Samstag (26.11.22) fand die letzte Vertreterversammlung (VV) unseres Versorgungswerkes für dieses Jahr statt. Im Mittelpunkt stand der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021. Nach einem bekanntlich sehr schwierigen und durch Corona gebeutelten Jahr 2020, glätteten sich die Wogen der Weltwirtschaft in 2021 wieder etwas. Die im Mai 2021 neu gewählten Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses (VA + AA) konnten ihre Arbeit demzufolge in einem etwas freundlicherem Marktumfeld aufnehmen. Erstmals wurden in die Ausschüsse Vertreter aus allen in der VV vertretenden Berliner Fraktionen gewählt. Es zeigte sich in der Folgezeit, dass die neu gebildeten Ausschüsse vertrauensvoll und konstruktiv als Team zusammenarbeiteten, um für unser Versorgungswerk das Bestmögliche zu erreichen.

Die Wirtschaftsprüfer attestierten für 2021 mit 5,48 % eine deutlich über dem Rechnungszins von 3% liegende Nettoverzinsung. Im Benchmarking bewegt sich unser VZB mit dieser Rendite unter den besten 20% der deutschen Versorgungswerke. Die Wirtschaftsprüfer und auch der Versicherungsmathematiker (Actuar) wiesen in ihren Berichten daraufhin, dass diese überdurchschnittliche Rendite unter Einhaltung aller rechtlich vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Zinsschwankungsreserve, Zuführungen in die Verlustrücklage, Solvabilität) erreicht wurden und gleichzeitig noch eine auskömmliche Rückstellung für etwaige zukünftige Risiken gebildet werden konnte. Es nahm deshalb nicht Wunder, dass der Wirtschaftsprüfer einen „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ testieren konnte und keinerlei Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Jahresbericht bestanden. Gleichzeitig gab der Actuar grünes Licht für die vom VA und AA vorgeschlagene Dynamisierung der Renten und Anwartschaften zum 01.01.23. Die VV fasste daraufhin einstimmig den folgenden Beschluss:

„Die Vertreterversammlung beschließt, aus dem Ergebnis des Kalenderjahres 2021 für die Renten mit Rentenbeginn vor dem 01.01.2023 aus Beiträgen,

– die für Zeiten vor dem 01.01.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 01.01.2023 in Höhe von 2,1% vorzunehmen,

– die für Zeiten ab dem 01.01.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 01.01.2023 in Höhe von 4,05% vorzunehmen. (unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aussparungsregelungen)

2. Die Vertreterversammlung beschließt, aus dem Ergebnis des Kalenderjahres 2021 für die Anwartschaften aus Beiträgen,

– die für Zeiten vor dem 01.01.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 01.01.2023 in Höhe von 2,1% vorzunehmen.

3. Die Vertreterversammlung beschließt, die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage für Renten mit einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2022 gem. § 16 Abs. 1 der Satzung auf 1.855,64 € festzusetzen.“

Der am Ende der VV dargestellte Ausblick auf das Jahr 2022 war getrübt von den weltwirtschaftlichen Konsequenzen des seit Februar tobenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der gestiegenen Inflation, der Zinserhöhung und den Problematiken der Lieferketten. Der Aktienmarkt ist infolgedessen schwierig und die steigenden Zinsen belasten Projekte im Immobilienmarkt. Wer am Ende des letzten Jahres noch dachte, dass nach Einhegung der Coronapandemie es wieder deutlich bergauf gehen würde, musste sich leider eines anderen belehren lassen. Das Sprichwort „schlimmer geht immer“ scheint durchaus seine Berechtigung zu haben. Nichtsdestotrotz wird unser Versorgungswerk weiterhin sowohl rendite-, als auch sicherheitsorientiert agieren und seinen besonnenen Pfad fortsetzen. In einem so schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld wie 2022 wäre es schon ein Erfolg, wenn man eine Rendite zwischen 2 und 3% erreichen könnte.

Dr. Lutz-Stephan Weiß
Mitglied Wahlliste IUZB e.V.

Beisitzer im Verwaltungsauschuss des VZB