IUZB Beschwerde zur Wahl der Vertreterversammlung der KZV Berlin vom 07.06.2022 bis 21.06.2022

An den Wahlausschuss
zur Wahl der Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin K.d.ö.R.
Per eMail an: kontakt@kzv-berlin.de

Kopie an:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Rechtsaufsicht Abteilung I C
Per eMail an: post@sengpg.berlin.de

 

  • Beschwerde zur Wahl der Vertreterversammlung der KZV Berlin
    vom 07.06.2022 bis 21.06.2022
  • KZV Veranstaltungsreihe „Im Dialog mit dem KZV Vorstand“
    vom 02.05.2022 bis 25.05.2022

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Großbölting,
sehr geehrte Mitglieder des Wahlausschusses,

  • wir legen
    gegen das KZV-Organ Vorstand,
    sowie gegen die drei Vorstandsmitglieder:
    Dr. Jörg Meyer, Dipl.-Stom. Karsten Geist und Dr. Jörg-Peter Husemann,
    sowie gegen deren voraussichtlichen Wahllisten Verband der Zahnärztinnen und
    Zahnärzte von Berlin“ und „Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Landesverband
    Berlin“ (oder deren ähnlichen Namensgebungen)

Wahlbeschwerde ein und bitten Sie, gegen die Genannten geeignete (Zwangs-) Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen.

Begründung:

  1. Über das öffentliche Rundschreiben Nr. 4 der KZV Berlin vom 24.03.2022, bietet der Vorstand unter Punkt 12. (Anlage, sowie hier und hier) im Monat Mai 2022 auf ganz Berlin verteilt eine fünfmalige Veranstaltungsreihe „Im Dialog mit dem KZV Vorstand“ an. Die letzte Veranstaltung ist am 25.05.2022 und endet so nur wenige Tage vor Beginn des Wahlzeitraums am 06.04.2022.
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  2. Wir gehen davon aus, dass die jetzigen Mitglieder des Vorstandes der KZV Berlin, die Kollegen Dr. Jörg Meyer, Herr Dipl.-Stom. Karsten Geist und Dr. Jörg-Peter Husemann, auch bei dieser Wahl wieder auf den Wahllisten des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und des FVDZ Landesverband Berlin kandidieren werden und erneut ein Amt als Mitglied des Vorstandes anstreben.
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  3. Nicht nur der Vorstand als ORGAN der KZV Berlin hat Rücksicht auf die Wahl zur Vertreterversammlung zu nehmen, sondern auch die Personen des Organs, zumal wenn sie zur Erlangung eines eigenen wirtschaftlichen Vorteils sich erneut wieder für eine hauptamtliche Amt zur Verfügung stellen bzw. dieses konkret anstreben.
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  4. Die Inhalte der Veranstaltungsreihe dienen auch nicht einer dringend zwingenden Information der Mitglieder der KZV Berlin. Es handelt sich vielmehr um regulär anstehende Themen, die entweder auch wenige Wochen später – also nach der Wahl – oder aber auch von Personal der KZV Berlin referiert werden könnten. Es ist daher allein schon von den „normalen“, um nicht zu sagen „banalen“, Inhalten her davon auszugehen, dass diese Reihe nur dazu dient, sich der Wählerschaft positiv zu präsentieren und so für sich und die eigenen Wahllisten um Wählerstimmen zu werben. Es ist also in Wahrheit eine Wahlkampfveranstaltung unter missbräuchlicher Verwendung (von Ressourcen) der KZV Berlin.
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  5. Der Name der Veranstaltungsreihe „Im Dialog mit dem KZV Vorstand“ belegt ebenfalls worum es wirklich geht, nämlich einzig und allein um das Ziel sich über diese Veranstaltungen als Kandidaten zu präsentieren. Damit verletzen nicht nur die Kandidaten selbst in ihrer Eigenschaft als Organmitglieder, sondern auch die KZV Berlin insgesamt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Neutralitätspflicht.
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  6. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass für die Veranstaltungen Finanzmittel der KZV Berlin – mithin also Mitgliedsbeiträge – eingesetzt werden und es dadurch mithin zu einer Mittelverwendung zugunsten und veranlasst von drei Mitgliedern von zwei gegenüber uns konkurrierenden Wahllisten und dadurch zu einer weiteren Verletzung des Neutralitätsgebots des Vorstandsorgans und der KZV als Körperschaft des öffentlichen Rechts an sich kommt.
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  7. Wir werfen den Vorstandsmitgliedern daher eine Verletzung ihrer Amtspflicht, sowie durch die konkrete Ankündigung „Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt“ die missbräuchliche Verwendung von Haushaltsmitteln der KZV Berlin zum eigenen Vorteil vor. Diese Veranstaltungsreihe mit der Vergabe von 3 Fortbildungspunkten als Fortbildungsveranstaltung zu qualifizieren, ist außerdem ein Desinformationsversuch aller zur anstehenden Wahl berechtigten Mitglieder der KZV Berlin durch den amtierenden Vorstand.
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  8. Der Vorwurf wiegt umso schwerer, weil unseres Wissens alle drei Personen erneut wieder ein Vorstandsamt anstreben, es mithin also für alle drei Personen um die erneute Erlangung einer höchst lukrativen Anstellung in einer Größenordnung von für alle drei insgesamt rund 760.000 Euro/Jahr oder, bezogen auf die gesamte nächste sechsjährige Legislaturperiode, rund 4,6 Millionen Euro geht (Vorstandsvergütungen Bundesanzeiger, Webseite IUZB hier und hier).
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Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Gneist
Vertrauensperson Wahlliste IUZB Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.

Anlage: