Arbeitshilfe für beschäftigte stillende Frauen in zahnmedizinischen Praxen

Landeszahnärztekammer BW, heute:

Arbeitshilfe für beschäftigte stillende Frauen

Die Fachgruppe Mutterschutz der Regierungspräsidien hat eine

herausgegeben. Dies bedeutet, dass eine entsprechende anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung auch für die Stillzeit durch die Arbeitgeber vorzunehmen ist. Wir empfehlen allen Praxen, die bereits ein Still-Beschäftigungsverbot ausgesprochen haben, diese Gefährdungsbeurteilung nochmals vorzunehmen und an die entsprechende Fachgruppe Mutterschutz zu versenden, da sich relevante Änderungen bei der Risikobewertung ergeben haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Arbeitsrecht auf der Webseite.

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Siehe auch Zahnärztekammer Berlin (Referart Praxisführung, November 2019):