Berufskrankheiten: Unterlassungszwang ist weggefallen
Im Januar 2021 gab es eine Änderung im Berufskrankheitenrecht. Der Unterlassungszwang fällt weg. Bisher mussten Betroffene ihre Tätigkeit aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Erst dann musste die Berufsgenossenschaft eine Versorgung zahlen. Nun können die Beschäftigten in ihrem Beruf bleiben und bekommen trotzdem die Therapie.
so heute in der FAZ: