Berufskrankheiten: Unterlassungszwang ist weggefallen

Im Januar 2021 gab es eine Änderung im Berufskrank­heitenrecht. Der Unterlassungszwang fällt weg. Bisher mussten Betroffene ihre Tätigkeit aufgeben, um eine Berufskrankheit an­erkannt zu bekommen. Erst dann musste die Berufsgenossenschaft eine Versorgung zahlen. Nun können die Beschäftigten in ihrem Beruf bleiben und bekommen trotzdem die Therapie.

so heute in der FAZ: