Sieben Rahmenverträge bei der Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg
Die Landeszahnärztekammer hat fünf Rahmenverträge im Bereich der
- Praxisführung – Validierung der Aufbereitungsverfahren/-Prozesse,
- Abfallentsorgung,
- Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten und Prüfung von Elektrogeräten in der Zahnarztpraxis – sowie
- Rahmenverträge für eine Praxisbewertung bei Abgabe der Praxis und die
- Anmietung von Fahrzeugen.
In der Corona-Krise hat die Landeszahnärztekammer eine weitere Vereinbarung mit zwei Dentalhandelsfirmen abgeschlossen, die
- fünf Standard-Hygiene- und Arbeitsschutzartikel in einem Corona-Care-Paket für einen 2-Wochen- bzw. 4-Wochen-Vorrat anbieten.
Die Inanspruchnahme dieser Rahmenverträge ist ausschließlich den Kammermitgliedern der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten, die von den vergünstigten Konditionen profitieren.
Im November hat die Landeszahnärztekammer weitere Rahmenverträge abgeschlossen. Über die Firmen
- concile GmbH, AlphaScience GmbH und Anton Gerl GmbH
können Kammermitglieder
- Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2
zu vergünstigten Konditionen beziehen. Alle Antigen-Schnelltests erfüllen die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI aufgestellten Mindestkriterien und sind beim BfArM gelistet.
Um die Rahmenverträge und die Konditionen einsehen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg, Aktualisierung vom 01.12.2020