Eine Antikorruptionsrichtlinie für unser Versorgungswerk – Sagen Sie uns Ihre Meinung!
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie allen bekannt ist, ist unser aller Versorgungswerk ja in der Vergangenheit schon einmal Opfer von korruptem Verhalten gewesen. Auch andere Versorgungswerke mussten diesbezüglich schlechte Erfahrungen machen. Oft reicht das Fehlverhalten einzelner aus, um einen großen Schaden, nicht nur in wirtschaftlicher sondern auch in reputativer Hinsicht für viele zu bewirken. Mittlerweile wird auch von niemandem mehr in Abrede gestellt, dass die Schäden welche durch korruptes Verhalten entstehen, auch in Europa und Deutschland, erheblich sind. Über die Quantität und Qualität dieser Schäden können Sie sich hier und hier informieren.
Nehmen wir die Tageszeitung zur Hand, so finden wir fast täglich Berichte über Manager, Bankberater oder andere Verantwortliche, gegen die gerade Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Bestechlichkeit oder anderen Korruptionsdelikten eingeleitet werden. Die Korruption macht auch vor großen, solventen und bekannten Konzernen, Banken, Kanzleien, Parteien, Behörden, Amtsträgern und Privatpersonen keinen Halt.
Aufgrund dieser Entwicklung sind in den vergangenen Jahren fast in allen Bereichen Antikorruptions-Richtlinien erarbeitet und rechtsverbindlich erlassen worden. Zudem gibt es sowohl im privaten als auch öffentlichen Unternehmungen, Körperschaften und Verwaltungen mittlerweile unabhängige Ansprechpartner für die Korruptionsbekämpfung. Auch das Gesundheitswesen ist natürlich nicht frei von Korruption, so dass sogar schon spezielle Fachfortbildungen, wie hier z.B. in Österreich stattfinden.
Auch der Berliner Senat, welcher ja auch die Aufsichtsbehörde für unser Versorgungswerk stellt, nimmt die Korruptionsbekämpfung sehr ernst und hat dafür eine eigene Task Force und eine entsprechende Agenda geschaffen. Für das Land Brandenburg findet man die entsprechenden Informationen hier und für das Land Bremen hier.
Schaut man sich in Deutschland in rechtskräftigen Antikorruptions-Richtlinien um, so ähneln sie sich inhaltlich sehr, da sie im wesentlichen auf den selben Grundprinzipien basieren:
1. Transparenz (Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen)
2. „Vier-Augen“- oder sogar „Sechs-Augen-Prinzip“ (Mitzeichnung mehrerer)
3. Verbot des Richtens in eigener Sache (Stimmrechtsverbot)
4. Mitwirkungsverbot bei Interessenkollision (Befangenheit)
5. Vertraulichkeit
6. Dokumentationspflicht (Belegbarkeit)
und sie immer Verhaltenshinweise geben und unabhängige Ansprechpartner im Falle eines Korruptionsverdachts bestimmen. Hier finden Sie einige Antikorruptions-Richtlinien zu Ihrer Information:
– Land Brandenburg (Amtsblatt für Brandenburg; Nr. 29 vom 27.07.2011, S. 1211)
– Land Bremen (Verhaltenskodex gegen Korruption)
– Stadt Bremerhaven (Richtlinie vom 23.05.2001)
– Bundesministerium des Innern (Antikorruptions-Richtlinie vom 30.07.2004)
– Land Niedersachsen (Antikorruptionsrichtlinie vom 01.01.2009 und Verhaltenskodex) und hier
– Internationale Handelskammer Deutschland (Antikorruptionsrichtlinie und Verhaltenskodex)
Auf Antrag des Vertreters Dr. Weiß (Liste Kampmann) sollten sich die Ausschüsse und die Vertreterversammlung mit der Erarbeitung einer Antikorruptionsrichtlinie für unser Versorgungswerk befassen. Der Verwaltungsausschuss und der Aufsichtsausschuss legten daraufhin für die Vertreterversammlung vom 26. November 2011 eine Beschlussvorlage dazu vor. Den Wortlaut der Beschlussvorlage können Sie hier nachlesen.
Da die Vertreter der Liste Kampmann in dem von den Ausschüssen vorgelegten Entwurf die für die Korruptionsbekämpfung essentiellen Grundprinzipien (s.o.) nicht in ausreichendem Maße verwirklicht sahen, wurde für die besagte Vertreterversammlung ein eigener Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf orientierte sich an Antikorruptionsrichtlinien die in der öffentlichen Verwaltung oder in großen Unternehmen schon Bestand haben und wurde zusätzlich auf die Belange unseres Versorgungswerkes angepasst. Die Beschlussvorlage des Kollegen Weiß können Sie hier einsehen.
Während der Vertreterversammlung am 26.11.2011 einigten sich die Vertreter darauf, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines gemeinsamen Antikorruptionsrichtlinien-Entwurfs zu bilden, deren Vorschlag dann von einer breiten Basis (möglichst einstimmig) getragen werden könnte. Neben den Ausschussmitgliedern wurden die Kollegen Gutsche, Dohmeier und Weiß als Teilnehmer konsensuel benannt.
Wir möchten Sie, liebe Mitglieder unseres Versorgungswerks bitten, sich diese beiden Entwürfe genau durchzulesen, zu vergleichen und uns z.B per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch zu übermitteln, für welche Variante Sie sich entscheiden würden bzw. welche Änderungen oder Ergänzungen Sie für sinnvoll halten würden. Wir, die Vertreter der Liste Kampmann, würden gerne ihr Meinungsbild mit in die entsprechende Sitzung am 7. März 2012 hinein nehmen wollen. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.
Herzliche Grüße und vielen Dank, Ihre Vertreter der Liste Kampmann
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