Landesarbeitsgericht weist Berufung wegen Ruhegeldzahlungen an ehemalige stellvertretende Leiterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zurück
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurückgewiesen, mit der diese sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von Ruhestandsbezügen an die ehemalige stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung gewandt hatte.
Die KBV hatte vor allem geltend gemacht, die vertragliche Zusage des Ruhegehalts sei wegen eines besonders groben Verstoßes gegen den im Haushaltsrecht verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sittenwidrig.
Das Arbeitsgericht hatte diesen Einwand für unberechtigt gehalten (vgl. Pressemitteilung 30/16 vom 13.07.2016); dem ist das Landesarbeitsgericht gefolgt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017 – 8 Sa 1636/16, Pressemitteilung Nr. 09/17 vom 31.03.2017