ZÄK Berlin: Bewerbungsaufruf – Neuwahl der zahnmedizinischen Sachverständigen der Zahnärztekammer Berlin
——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Betreff: | Neuwahl der zahnmedizinischen Sachverständigen der Zahnärztekammer Berlin |
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Datum: | Fri, 3 Feb 2017 08:33:54 +0000 |
Von: | S., D. |
An: | xxx.xxxxxx@IUZB.de |
Sehr geehrter Herr xxxxxx
mit dem Ende der Amtsperiode der Delegiertenversammlung enden auch die Amtsperioden der bestellten Sachverständigen der Zahnärztekammer Berlin. Für die nächste Amtsperiode werden die Sachverständigen von der neu gewählten Delegiertenversammlung gewählt.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie Ihre Mitglieder über das Bewerbungsverfahren informieren würden.
Bewerbungen können bei der Zahnärztekammer Berlin eingereicht werden.
Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die zahnärztliche Approbation besitzen, seit mindestens neun Jahren hauptberuflich zahnärztlich tätig sein und ihre Tätigkeit voraussichtlich bis zum Ende der Amtsperiode ( 2021 ) ausüben.
- Für die Bestellung als gerichtlicher Sachverständiger müssen sie mindestens eine Amtsperiode als außergerichtlicher oder KZV-Sachverständiger tätig gewesen sein.
- Sie dürfen nicht persönlich oder fachlich ungeeignet sein. Nicht bestellt werden kann insbesondere, wer in straf-, berufs-, approbations-, zulassungs- oder disziplinarrechtlicher Hinsicht in einer Weise in Erscheinung getreten ist, die eine persönliche oder fachliche Eignung nicht gewährleistet erscheinen lässt.
Die Bewerbung selbst muss umfassen:
- ein kurzes formloses Anschreiben mit Angabe des Fachgebietes, für das die Bewerbung erfolgt. Erforderlich ist ferner die Angabe, ob der Bewerber als gerichtlicher oder außergerichtlicher Sachverständiger tätig sein will.
- einen kurzen tabellarischen beruflichen Werdegang
- Auflistung der durch Fortbildung innerhalb der letzten vier Jahre vor Abgabe der Bewerbung erworbenen Punkte – untergliedert in Punkte auf dem Fachgebiet, für das die Bewerbung erfolgt, sowie Punkte der restlichen Fortbildungen. Insgesamt müssen 200 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Mindestens 100 dieser Punkte müssen für das Fachgebiet nachgewiesen werden, für das die Bewerbung erfolgt. Für Gutachter mit Referententätigkeit gilt, dass maximal 25 % der 200 Punkte durch eigene Referententätigkeit erworben werden können.
- Fortbildungsnachweise in Kopie.
Die Zahnärztekammer Berlin hat eine Exceltabelle entworfen, in der die Bewerber Ihre Fortbildungen eintragen können, welche die Punkte automatisch addiert. Diese Tabelle kann auf unserer Kammerseite unter www.zaek-berlin.de (Zahnärzte à Berufsrecht à Gutachterwesen) heruntergeladen werden. Unter dieser Adresse findet sich auch die Gutachterrichtlinie als pdf.-Datei.
Die Bewerbungsfrist endet am
02. März 2017.
Sobald die Bewerbungen geprüft wurden, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert und ggf. zur Delegiertenversammlung persönlich eingeladen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, bei der entsprechenden Versammlung auch persönlich anwesend zu sein, um sich den Delegierten vorzustellen und ggf. für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
D. S.
Referat Berufsrecht
Zahnärztekammer Berlin
Stallstraße 1 │10585 Berlin
Tel. (030) 34 808 151 │ Fax (030) 34 808 251
Hinweis:
Die Bewerbungsaufruf zur Wahl der gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen wurde auch in der
- MBZ Oktober 2016, Seite 38 und
- MBZ Januar 2017, Seite 39
veröffentlicht.