KZV Berlin Prüfgremien: Selbstverwaltung oder Selbstkasteiung?

Seit 2008 gibt es eine neue Prüfordnung. War bisher die Auffälligkeitsprüfung das gängige Verfahren, so ist es jetzt die sogenannte Zufälligkeitsprüfung. Zwei Prozent der Praxen werden jetzt „zufällig“ ausgewählt und die von ihnen abgerechneten Leistungen werden einer umfassenden Prüfung unterzogen. Ein ganzer Berufsstand steht quasi unter Generalverdacht.

Natürlich steht und fällt der Ablauf einer solchen Prüfung mit der Einstellung und Qualität der Kolleginnen und Kollegen, welche die Prüfung im Auftrag der Prüfstelle vornehmen. Aber grundsätzlich stellt sich die Frage:

Gibt es irgendeinen Grund, weshalb wir Zahnärzte die Politik oder die nach noch mehr Einfluss strebenden Krankenkassen, über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus unterstützen sollten?

Bitte beantworten Sie sich diese Frage selbst; ich jedenfalls bin ganz klar der Meinung: Nein!

Anders der Kollege Dr. Pochhammer. Zwar gibt es eine von der Vertreterversammlung der KZV gewählte Gruppe von Kolleginnen und Kollegen, welche die Aufgaben in den Prüfgremien wahrnehmen sollen, jedoch, so erklärte der Kollege Pochhammer in der letzten Vertreterversammlung, habe er in Absprache mit den Krankenkassen die Kolleginnen und Kollegen (handverlesen) herausgesucht, die in der ersten Prüfinstanz die Zufälligkeitsprüfung durchführen sollen.

Kollege Dr. Pochhammer hält es also für sinnvoller, nur die Kolleginnen und Kollegen aus der Liste zu berufen, die den Krankenkassen genehm sind. Dabei sind die zahnärztlichen Vertreter in diesen Gremien gerade dazu gedacht, ein fachliches Gegengewicht zu den Kassenvertretern zu bilden – damit lässt KZV-Vorstand Dr. Pochhammer zahnärztliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Selbstverwaltung unserer Körperschaft völlig ungenutzt. So jedenfalls handelt er nicht im Interesse der Kollegenschaft!

Wäre es nicht besser, dass höchste Gremium der KZV, nämlich die Vertreterversammlung, in diesem Falle entscheiden zu lassen?

Auf meine konkrete Nachfrage in der Vertreterversammlung verwies er lediglich darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen ja von der gewählten Liste stammen würden. Gewählt wurden aber zwanzig Kolleginnen und Kollegen von der Vertreterversammlung per Akklamation auf einer Liste. Weshalb dann nur Kollege Pochhammer mit den Krankenkassen davon fünf Kolleginnen und Kollegen benennt, welche nach der neuen Prüfordnung prüfen, bleibt uns unverständlich. Die Absprache mit den Krankenkassen scheint ihm also wichtiger als mit unserer Vertreterversammlung.

Die Prüfstelle ist unabhängig von der KZV und den Krankenkassen, um so mehr sollten wir Einfluss nehmen, wo es uns möglich ist. Und dies ist nun einmal auch die Besetzung dieses Gremiums. Das verstehe ich unter Selbstverwaltung.

Aus meiner Erfahrung in den Prüfgremien weiß ich, wie frustriert und teilweise auch weinend die Kolleginnen und Kollegen oft aus den Prüfungen gelaufen sind. Nicht zuletzt auch wegen des oftmals unkollegialen Tons und der horrenden Rückzahlungen an die Krankenkassen.

Obwohl wenig von der Arbeit der Prüfstelle nach außen dringt, so ist dies doch eines der wichtigsten Aufgaben innerhalb der Selbstverwaltung, wo wir viel für alle Kolleginnen und Kollegen leisten können.

Am Ende der, nach der alten Prüfordnung prüfenden Prüfgremien, hatte auf unser Verlangen hin der Vorstand der KZV den Leiter der zahnärztlichen Vertreter innerhalb der Prüfgremien gebeten, der Vertreterversammlung zu berichten.

Von den neuen Erfahrungen haben wir bisher nichts gehört!
Hat das einen Grund?

  • Wir wollen in unseren Selbstverwaltungsgremien Kolleginnen und Kollegen, welche die Interessen unseres Berufsstandes aktiv wahrnehmen und keine, die den Kassen oder der Prüfstelle genehm sind.
  • Es gilt das schwer verdiente Geld der Kolleginnen und Kollegen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen und sich zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen zu machen.
  • Wir wollen wissen, wann, warum und in welcher durchschnittlichen Höhe Gelder zurückgezahlt werden mussten.
  • Wir wollen über die Arbeit der in der Prüfstelle tätigen Kolleginnen und Kollegen unterrichtet werden.

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heinkarola-7Karola Hein
ist unter anderem
gewähltes Mitglied der Prüfgremienliste ,
– Mitglied im Landesausschuss und
– Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
– 2. Vorsitzende IUZB e. V.

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