Bericht über die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin vom 29.11.2014
Erwartungsgemäß entwickelte sich in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin am 29. November 2014 der unter dem Tagesordnungspunkt 11. (Ausblick auf die Jahre 2014 und 2015) behandelte Erwerb des Golfressort Fleesensee zu einer kontroversen Diskussion zwischen einigen Mitgliedern der Vertreterversammlung, dem Verwaltungsausschuss und dem Direktor. Vom sechsköpfigen Aufsichtsausschuss waren zwei Mitglieder anwesend.
Im Vorfeld der Sitzung hatten die Vertreter der Union 2012 und der Fraktion Gesundheit sowohl zu den Verwaltungskosten, als auch zu dem Erwerb des Golfressorts um detailliertere schriftliche Auskünfte gebeten. Dieser Bitte ist der Verwaltungsausschuss nicht gefolgt.
Weitere Informationen zu ihren Anfragen erhielten die Vertreter erst im Verlauf der Sitzung am 29. November. Da über den Kaufpreis der Transaktion Stillschweigen vereinbart worden war, konnte vom Direktor nur eine annähernde Kaufpreissumme im mittleren zweistelligen Millionenbetrag genannt werden. In seinem Bericht informierte er die Vertreter über einige, bei der Vertragsgestaltung mit den Miteigentümern ergriffenen „Schutzmaßnahmen“.
Eine Reihe der zuvor schriftlich gestellten Fragen blieben unbeantwortet. Unklar blieb auch, ab wann und in welchem Umfang der über den Verwaltungsausschuss aufsichtsführenden Aufsichtsausschuss über den Erwerb des Golfressorts in Kenntnis gesetzt worden ist.
Damit stand den Mitgliedern der Vertreterversammlung (die satzungsgemäß sowohl über die Entlastung des Verwaltungs- als auch des Aufsichtsausschusses zu befinden haben) bei ihrer Sitzungsvorbereitung in Bezug auf das Investment „Fleesensee“ nur die jedermann allgemein zugänglichen, unterschiedlichen Presseveröffentlichungen zur Verfügung.
Die Wiedergabe dieser Pressemitteilungen und damit verbundener Kommentare auf der Internetseite der IUZB, wurden von dem Berliner und dem Brandenburger Kammerpräsidenten als eine für das Ansehen der Zahnärzteschaft schädliche (Zahnarzt=Golf/Porsche) und überflüssige öffentliche Diskussion heftig kritisiert.
Vom Präsidenten der Zahnärztekammer Brandenburg wurden das berufspolitische Engagement von Kolleginnen und Kollegen in diesem Zusammenhang als das Ergebnis eines spezifisch Berliner „soziokulturellen Zuchtexperimentes“ aus der „Vor-Mauerzeit“ beschimpft. Die zur Einhaltung der satzungsgemäßen Aufgaben der Vertreterversammlung notwendige Forderung nach rechtzeitiger Information und Transparenz in allen Gremien des Versorgungswerkes verspottete er als unzulässige und überflüssige „Volksbefragung“.
Dass vor der Unterrichtung der Mitglieder (per Email) der Vertreterversammlung, der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes bereits mehrere Tage zuvor von sich aus die Öffentlichkeit gesucht hatte und sich dabei – gewollt oder ungewollt – mit Presseinterviews (VZB: „(…)quasi mündelsicheres Investment“) in eine Imagekampagne und Werbestrategie seiner neuen Geschäftspartner hatte einbinden lassen, blieb unerwähnt.
Recherchen der IUZB hatten ergeben, welche unrühmliche und fragwürdige Rolle die Miteigentümer in der juristisch noch nicht abgeschlossenen „Nürburgring-Affäre“ spielen.
Trotz dieser, der Vertreterversammlung detailliert vorgetragenen Bedenken, wurde das Investment unter Berücksichtigung des vorhandenen Gesamtvermögens des VZB, vom Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin als risikobehaftetes „Schnäppchen“ mit außerordentlichem Gewinnpotenzial eingeschätzt und ausdrücklich befürwortet.
Auch der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg bekundete seine uneingeschränkte Zustimmung und verwies in diesem Zusammenhang auf seine herausragende Kompetenz bei der Beurteilung der Kaufentscheidung für den Erwerb der drei Hotels, der fünf Golfplätze und der Therme. Als Eigentümer eines Hotels mit 50 Zimmern erklärte er den Kolleginnen und Kollegen, dass er weiß wovon er redet.
Des weiteren berichtete der Direktor über das Recycling-Projekt des VZB in den USA. Dabei handelt es sich um eine geplante Beteiligung auf Eigenkapitalebene. Hintergrund des in Aussicht genommenen Investments ist es, dass das uns bekannte System zur Wiederverwendung von Plastikflaschen in den USA weitestgehend unbekannt ist. Die Entscheidung für dieses Investment basierte unter anderem auf der Tatsache, dass die zu erstellende Anlage mit deutscher Technologie gefahren werden wird. Machbarkeitsstudien und Kostenrechnung haben dazu geführt, dass Vorverträge geschlossen worden sind. Die Beteiligung an dem Joint Venture läuft unter amerikanischen Management und ist als Direktinvestition geplant.
Der unter dem Tagesordnungspunkt 7. gefasste Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2013 und der unter Tagesordnungspunkt 8. gefasste Beschluss über die Verwendung der Überschüsse erfolgten einstimmig.
Der zu Tagesordnungspunkt 8. gefasste Beschluss lautet:
Die Vertreterversammlung beschließt, aus dem Ergebnis der Kalenderjahre 2011-2013 für die Renten mit Rentenbeginn vor dem 1.1.2015 aus Beträgen,
• die für die Zeiten vor dem 1.1.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 1.1.2015 in Höhe von 2 % vorzunehmen,
• die für Zeiten ab 1.1.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 1.1.2015 in Höhe von 4,94 % vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang soll es nicht unerwähnt bleiben, dass die Rendite trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds gut war und über dem Rechnungszins lag, so dass diese Dynamisierungen möglich wurden, und dass die Wirtschaftsprüfer ein uneingeschränktes Testat erteilt haben.
Die Vertreterversammlung beschloss die allgemeine Bemessungsgrundlage für Renten mit einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2010 gemäß Paragraph 16 Abs. 1 der Satzung auf 1620,40 € festzusetzen.
Unter Tagesordnungspunkt 9. erfolgte die gleichzeitige (!) Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2013.
Für die Entlastung stimmten acht Vertreter. Die drei Vertreter der UNION 2012 und der Fraktion Gesundheit enthielten sich der Stimme. Weil der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss nicht spiegelbildlich besetzt sind, verfügen die Vertreter dieser beiden Wahllisten über keine ausreichenden Einblicke in die Geschäftsführung, um die Entlastung mit gutem Gewissen erteilen zu können.
Als Ergebnis der Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt 10. über die Analyse der Möglichkeiten des Hinausschieben des Altersrenteneintrittes, beauftragte die Vertreterversammlung den Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss bis zur nächsten Vertreterversammlung einen Satzungsentwurf vorzulegen, mit dem das Hinausschieben des Renteneintritt bis mindestens 70 Jahren mit der Möglichkeit weiterer Beitragszahlungen oder ohne Beitragszahlung eingeführt werden kann.
Am Ende der Sitzung bat der Berliner Kammerpräsident noch darum, ein „kurzes“ abschließendes vorweihnachtliches Abschluss-Dankes-Wort an alle Anwesenden richten zu dürfen. Dabei vergaß er nicht seinen Dank und die guten Wünsche mit einer Schelte für die drei Vertreter zu verbinden, die bei der Entlastung der Ausschüsse ihr legitimes Recht auf Stimmenthaltung wahrgenommen (und andernorts gegen seinen Wunsch nach einem Übergangsgeld votiert) hatten.
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Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Mitglied der Vertreterversammlung VZB (UNION 2012)
Mitglied Vorstand IUZB e. V.
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